Autor Thema: [Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?  (Read 6954 times)

PeterDrosten

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Hallo zusammen,

ich bin momentan als Tarifbeschäftigter in E13 angestellt. Ich arbeite in einer Behörde im Naturschutzbereich, die obere Behörde des Landes ist. Ich bin 31 Jahre alt, falls das von Relevanz ist.

Nachdem bei mir die Familienplanung im Oktober abgeschlossen ist und ich vorhabe in diesem Bereich lange zu arbeiten, auch weil die Arbeit sehr viel Spaß macht und anderswo in dieser Form auch nirgends vorhanden ist, habe ich bei meinem Personalreferat nach der Möglichkeit einer Verbeamtung gefragt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr...

Sie können jederzeit einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis stellen.

Jedoch ist die Stelle, auf die Sie sich damals beworben haben und die Sie nun ausüben lediglich als Stelle für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben wurden.

Demnach ist bereits damals auf Grund der Aufgaben / Tätigkeiten, die Sie jetzt ausüben, die Entscheidung gefallen, dass die Stelle für eine Verbeamtung bzw. für Beamte nicht vorgesehen ist, da keine hoheitlichen Tätigkeiten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Anfrage geschah auch aus dem Grund, da ich noch Altersrückstellungen aus einer langjährigen PKV habe, die mich monatlich kosten und ich nur weiterführen würde wenn ich mittelfristig Aussicht auf Verbeamtung habe.

Ich habe die Stellenausschreibung tatsächlich noch. Dort war nur TV-L 13 vorgesehen. Bei zeitgleich ausgeschriebenen Stellen in meinem Referat jedoch durchaus A14.

Gibt es hier für mich noch Möglichkeiten? Kann ich eine Neubewertung der Stelle anstoßen? Wodurch ergeben sich hoheitliche Tätigkeiten? Aus einem konkreten Gesetzesbezug der die Aufgaben begründet? Diese Aufgabe liegt meiner Ansicht nach aus der Stellenbeschreibung, die fast wörtlich aus einem Gesetz übernommen wurde vor. Kann ich aus Transparenzgründen Einsicht der Bewertung die damals zu den fehlenden hoheitlichen Aufgaben geführt hat verlangen?

Für Erfahrungswerte oder Hinweise bin ich sehr dankbar.

Ich bitte um Entschuldigung falls die Frage hier schon tausendmal gestellt wurde. Einen konkreten vergleichbaren Fall habe ich nicht gefunden.
« Last Edit: 04.06.2021 03:35 von Admin2 »

Tagelöhner

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Antw:Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #1 am: 03.06.2021 17:04 »
Zunächst einmal ist die Ausübung "hoheitlicher Aufgaben" eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis. So können manche hoheitlichen Aufgaben, durchaus auch von Tarifbeschäftigten ausgeübt werden und ich halte es eher für positiv, dass deine Anstellungsbehörde bei Übernahmebegehren in das Beamtenverhältnis eher restriktiver vorzugehen scheint. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis soll ja nicht verwässert werden, wie es heutzutage eher immer mehr den Anschein hat.

Ich habe in der Verbeamtungspraxis schon ganz andere Fälle erlebt. So wurden Mitarbeiter zum Teil lediglich aus Gründen der Personalbindung, zur Einsparung von Personalkosten oder aus Gründen einer ggf. zukünftig entstehenden Erforderlichkeit der Versetzung durch Organisationsveränderungen verbeamtet, obwohl sie aktuell gerade keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.

Wie du siehst, wird das im "Öffentlichen Dienst" scheinbar zum Teil auch willkürlich gehandhabt, was sicher nicht im Sinne des Steuerzahlers ist.

Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse  der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.

« Last Edit: 03.06.2021 17:12 von Tagelöhner »

Organisator

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Antw:Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #2 am: 03.06.2021 17:21 »
Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse  der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.

Und - leider für den TE - gilt auch, dass wo kein Wille, da auch kein Weg.
Ich würde mich an TE-Stelle erstmal behördenintern informieren, unter welchen Voraussetzungen überhaupt verbeamtet wird und ob eine Änderung der Tätigkeiten z.B. ein Weg dafür wäre.

clarion

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Antw:Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #3 am: 03.06.2021 18:34 »
Hallo,

auch wenn der Arbeitsgeber verbeamten wollte, muss er eine Beamtenstelle haben. Und wenn es eine solche Stelle gäbe und der PR auf Zack ist, würde er darauf bestehen, dass diese unter den TB intern ausgeschrieben wird.

Mein Dienstherr beispielsweise verbeamtet gerne. Wenn eine Beamtenstelle durch Pensionierung eines Bestandsbeamten auf den Markt kommt, dann wird unter den Tarifbeschäftigten flugs eine Beamtenstelle der entsprechenden Laufbahngruppe ausgeschrieben bzw. wenn es nur einen Kandidaten gibt, wird diesem die Verbeamtung direkt angeboten. Meine Behörde übt hoheitliche Tätigkeiten aus, aber nicht ausschließlich. Einige wenige Aufgaben sind in der Tat den Beamten vorbehalten.

Die zu verbeamteten TB müssen im Übrigen eine Qualifizierung durchlaufen, deren Lerninhalte dieselben sind, die im Anwärterjahr nahegebracht werden. Die klassische Anwärterausbildung für lebensjunge Bald-Kollegen bieten wir natürlich auch an.

Eukalyptus

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Antw:Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #4 am: 03.06.2021 22:20 »
Mit 31 Jahren sind ja -nach derzeitiger Erwartung- noch 36 Jahre zu arbeiten. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Originalposter so lange auf genau dieser Stelle arbeiten wird. Insofern abwarten falls Verbeamtung derzeit nicht gewünscht durch die Behörde, und große Anwartschaft weiterzahlen.

PeterDrosten

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #5 am: 04.06.2021 06:11 »
Gut, danke für die Antworten. Ich werde sehen was ich noch tun kann. Der Wille scheint, interpretiert man die Antwort der Personalstelle, jetzt nicht übermäßig groß zu sein. Damit dürfte sich das wahrscheinlich vorerst erledigt haben. Und auch der Grundtenor hier scheint ja auch klar zu sein.

totoughtotame

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Antw:Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #6 am: 13.06.2021 17:11 »
Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse  der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.

Und - leider für den TE - gilt auch, dass wo kein Wille, da auch kein Weg.
Ich würde mich an TE-Stelle erstmal behördenintern informieren, unter welchen Voraussetzungen überhaupt verbeamtet wird und ob eine Änderung der Tätigkeiten z.B. ein Weg dafür wäre.

Das würde mich auch interessieren; wird in Ihrer Behörde überhaupt verbeamtet? In meiner Dienststelle wird dies z.B. kategorisch ausgeschlossen, bzw nur für diejenigen ermöglicht, die eine behördeninterne Ausbildung oder ein FH Studium abgeschlossen haben.

Feidl

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #7 am: 17.06.2021 10:48 »
Das mit den "hoheitlichen Tätigkeiten" sollte man nicht so genau nehmen.

Bis auf Polizei, Justiz, Finanzen ist es in der Praxis so, dass jeder öffentliche Arbeitgeber/Dienstherr selbst entscheidet, wo er Beamtenstellen bereit hält und wen er verbeamtet und wen nicht. Es kann sein, dass der Kollege neben dir, der genau die gleiche Tätigkeit macht, wie du, verbeamtet wird aber du nicht.
Ob Dienstherr gewillt ist, bestimme Stelle zu verbeamten, kann man daher tatsächlich aus der Stellenausschreibung schon ablesen. Wenn da nix steht von Stelle (auch) für Beamte bis Axy, dann gibts auch keine Planstelle für Beamte und somit müsste diese erst geschaffen werden oder es müsste umstrukturiert werden.

Da offensichtlicht der Arbeitgeber nicht bereit ist, diesen Aufwand zu betreiben, ist es einfacher verbeamtet zu werden, wenn du dich auf eine Stelle (durchaus bei derselben Behörde) bewirbst, wo auch eine Planstelle für mögliche Beamte zur Verfügung steht.

TonyBox

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #8 am: 18.06.2021 07:33 »
ich weiß ja nicht, wenn in der damaligen Stellenausschreibung explizit die Option zur Verbeamtung enthalten war sollte der Behörde doch auch ein Eigeninteresse daran liegen die Person zu verbeamten.

Klar muss eine Stelle vorhanden sein, das wurde doch aber auch bestimmt während des Ausschreibungsverfahrens geprüft. Es kann ja auch sein, dass Er mit seiner Angestelltenposition auf die Beamtenstelle gesetzt wurde. Bei uns sitzen viele Angestellte auf Beamtenstellen... und wenn ein Antrag auf Verbeamtung kommt wird dies in der Regel wohlwollend geprüft.

Da ich Quereinstiger und kein Jurist bin, weiß ich leider auch nicht ob man ggfls. aufgrund der Ausschreibung ein Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung hat.

Bastel

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #9 am: 18.06.2021 07:42 »
Da ich Quereinstiger und kein Jurist bin, weiß ich leider auch nicht ob man ggfls. aufgrund der Ausschreibung ein Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung hat.

Nein.

Feidl

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #10 am: 21.06.2021 14:30 »
ich weiß ja nicht, wenn in der damaligen Stellenausschreibung explizit die Option zur Verbeamtung enthalten war

Aber genau das war eben nicht:
Ich habe die Stellenausschreibung tatsächlich noch. Dort war nur TV-L 13 vorgesehen.

StefanBW

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Antw:[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
« Antwort #11 am: 22.07.2021 09:19 »
Wenn der Dienstherr für diesen Dienstposten nur eine Stelle im tariflichen Angestelltenverhältnis hat und keine Beamtenstelle (z.B. festgelegt im Haushaltsplan), kannst du auf dieser Stelle nicht verbeamtet werden. Wie oben schon jemand ausgeführt hat, gibt es aber grundsätzlich immer die Möglichkeit, dich auf eine Beamtenstelle zu übernehmen, wenn z. B. eine durch Pensionierung frei wird. Vielleicht kannst du mit dem Personalamt oder der personalführenden Dienststelle sprechen und fragen, ob die Möglichkeit besteht, dass du dich intern auf eine Stelle bewirbst oder auf eine Stelle übernommen wirst, auf der eine Verbeamtung möglich ist.