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[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?

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PeterDrosten:
Hallo zusammen,

ich bin momentan als Tarifbeschäftigter in E13 angestellt. Ich arbeite in einer Behörde im Naturschutzbereich, die obere Behörde des Landes ist. Ich bin 31 Jahre alt, falls das von Relevanz ist.

Nachdem bei mir die Familienplanung im Oktober abgeschlossen ist und ich vorhabe in diesem Bereich lange zu arbeiten, auch weil die Arbeit sehr viel Spaß macht und anderswo in dieser Form auch nirgends vorhanden ist, habe ich bei meinem Personalreferat nach der Möglichkeit einer Verbeamtung gefragt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr...

Sie können jederzeit einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis stellen.

Jedoch ist die Stelle, auf die Sie sich damals beworben haben und die Sie nun ausüben lediglich als Stelle für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben wurden.

Demnach ist bereits damals auf Grund der Aufgaben / Tätigkeiten, die Sie jetzt ausüben, die Entscheidung gefallen, dass die Stelle für eine Verbeamtung bzw. für Beamte nicht vorgesehen ist, da keine hoheitlichen Tätigkeiten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Anfrage geschah auch aus dem Grund, da ich noch Altersrückstellungen aus einer langjährigen PKV habe, die mich monatlich kosten und ich nur weiterführen würde wenn ich mittelfristig Aussicht auf Verbeamtung habe.

Ich habe die Stellenausschreibung tatsächlich noch. Dort war nur TV-L 13 vorgesehen. Bei zeitgleich ausgeschriebenen Stellen in meinem Referat jedoch durchaus A14.

Gibt es hier für mich noch Möglichkeiten? Kann ich eine Neubewertung der Stelle anstoßen? Wodurch ergeben sich hoheitliche Tätigkeiten? Aus einem konkreten Gesetzesbezug der die Aufgaben begründet? Diese Aufgabe liegt meiner Ansicht nach aus der Stellenbeschreibung, die fast wörtlich aus einem Gesetz übernommen wurde vor. Kann ich aus Transparenzgründen Einsicht der Bewertung die damals zu den fehlenden hoheitlichen Aufgaben geführt hat verlangen?

Für Erfahrungswerte oder Hinweise bin ich sehr dankbar.

Ich bitte um Entschuldigung falls die Frage hier schon tausendmal gestellt wurde. Einen konkreten vergleichbaren Fall habe ich nicht gefunden.

Tagelöhner:
Zunächst einmal ist die Ausübung "hoheitlicher Aufgaben" eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis. So können manche hoheitlichen Aufgaben, durchaus auch von Tarifbeschäftigten ausgeübt werden und ich halte es eher für positiv, dass deine Anstellungsbehörde bei Übernahmebegehren in das Beamtenverhältnis eher restriktiver vorzugehen scheint. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis soll ja nicht verwässert werden, wie es heutzutage eher immer mehr den Anschein hat.

Ich habe in der Verbeamtungspraxis schon ganz andere Fälle erlebt. So wurden Mitarbeiter zum Teil lediglich aus Gründen der Personalbindung, zur Einsparung von Personalkosten oder aus Gründen einer ggf. zukünftig entstehenden Erforderlichkeit der Versetzung durch Organisationsveränderungen verbeamtet, obwohl sie aktuell gerade keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.

Wie du siehst, wird das im "Öffentlichen Dienst" scheinbar zum Teil auch willkürlich gehandhabt, was sicher nicht im Sinne des Steuerzahlers ist.

Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse  der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.

Organisator:

--- Zitat von: Tagelöhner am 03.06.2021 17:04 ---Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse  der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.

--- End quote ---

Und - leider für den TE - gilt auch, dass wo kein Wille, da auch kein Weg.
Ich würde mich an TE-Stelle erstmal behördenintern informieren, unter welchen Voraussetzungen überhaupt verbeamtet wird und ob eine Änderung der Tätigkeiten z.B. ein Weg dafür wäre.

clarion:
Hallo,

auch wenn der Arbeitsgeber verbeamten wollte, muss er eine Beamtenstelle haben. Und wenn es eine solche Stelle gäbe und der PR auf Zack ist, würde er darauf bestehen, dass diese unter den TB intern ausgeschrieben wird.

Mein Dienstherr beispielsweise verbeamtet gerne. Wenn eine Beamtenstelle durch Pensionierung eines Bestandsbeamten auf den Markt kommt, dann wird unter den Tarifbeschäftigten flugs eine Beamtenstelle der entsprechenden Laufbahngruppe ausgeschrieben bzw. wenn es nur einen Kandidaten gibt, wird diesem die Verbeamtung direkt angeboten. Meine Behörde übt hoheitliche Tätigkeiten aus, aber nicht ausschließlich. Einige wenige Aufgaben sind in der Tat den Beamten vorbehalten.

Die zu verbeamteten TB müssen im Übrigen eine Qualifizierung durchlaufen, deren Lerninhalte dieselben sind, die im Anwärterjahr nahegebracht werden. Die klassische Anwärterausbildung für lebensjunge Bald-Kollegen bieten wir natürlich auch an.

Eukalyptus:
Mit 31 Jahren sind ja -nach derzeitiger Erwartung- noch 36 Jahre zu arbeiten. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Originalposter so lange auf genau dieser Stelle arbeiten wird. Insofern abwarten falls Verbeamtung derzeit nicht gewünscht durch die Behörde, und große Anwartschaft weiterzahlen.

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