Ohne Vorlage der Bescheinigung über die Höhe der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (und auch wenn die Beträge unter der mtl. Pauschale liegen) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren bei Steuerklasse I eine Vorsorgepauschale von mtl. 158,33 € berücksichtigt (mind. 12% des Arbeitslohns, max. 1900 €/Jahr; § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG).
Wenn deine bescheinigten Vorsorgeaufwendungen darunter liegen, kannst du dir also die Vorlage sparen. Ansonsten schließe ich mich der Antwort von clarion an.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist du im Übrigen verpflichtet, wenn das erzielte Jahreseinkommen 12.250 € übersteigt und deine Vorsorgeaufwendungen unter der Pauschale liegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).