Bei Verdachtsfällen usw. sehe ich das ein, aber sonst? Das pauschale Einsehen aus (ich unterstelle) Neugierde?
Gefunden hatte ich dazu das hier:
Beschluss vom 19.03.2014 -
BVerwG 6 P 1.13
Leitsatz:
Der Personalrat kann nicht verlangen, dass ihm die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten unter Namensnennung der Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden; seine Überwachungsaufgabe kann er bereits effektiv wahrnehmen, wenn er zunächst nur die anonymisierten Arbeitszeitlisten der Dienststelle erhält.