Hallo alle miteinander,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Ein Abteilungsleiter E14 ist für mehrere Monate abwesend und seine Aufgaben sollen zur Sicherstellung des Betriebes auf div. Sachgebietsleiter verteilt werden, hier reichen die Eingruppierungen von E10-E13. Der TVöD Bund wird angewendet.
Ca. 50% der zu verteilenden Aufgaben sollen an eine Person gehen, die eine Zulage in Höhe der Differenz zur E13 nach §14 erhalten soll.
Ca. 20% der zu verteilenden Aufgaben sollen an eine Person (E13) gehen, die keine Zulage nach §14 erhalten soll.
Jeweils ca. 15% der zu verteilenden Aufgaben sollen an zwei Personen (beide eingruppiert <E12) gehen, die keine Zulage nach §14 erhalten sollen.
1) Sind irgendwelche Voraussetzungen in der Person notwendig, um zu einer Zulage zu kommen ?
2) Müssen zur Übertragung irgendwelche Zeitanteile erfüllt sein, um zu einer Zulage zu kommen ?
3) Bestehen Ansprüche für den erstgenannten Fall auf eine Zulage zur E14?
4) Bestehen für die anderen Personen, welche prozentual weniger, aber trotzdem höherwertige Aufgaben im Vergleich zu den vorhandenen übernehmen, Ansprüche auf eine Zulage?
Falls noch Fakten zur Beurteilung fehlen sollten, liefere ich diese, soweit möglich, gerne nach.
Danke schon jetzt für die Mühen!