Autor Thema: Höhergruppierung auf Eis gelegt  (Read 7731 times)

Bart

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Höhergruppierung auf Eis gelegt
« am: 13.06.2021 19:08 »
Hallo, ich arbeite für ein Forschungsinstitut und werde nach tvöd Bund bezahlt.
Auf Grund von Corona und der dadurch entstehenden geringeren Projekt hat die Institutesleitung alle Höhergruppierung und so was auf Eis gelegt. In meinem Fall war die
Höhergruppierung mit meinem Abteilungsleiter schon Anfang letzten Jahres besprochen sollte aber erst jetzt mit dem Aufstieg in der erfahrungsstufe erfolgen. Jetzt meine Frage darf die IL das und wenn ja wie lange da meine erfahrungsstuffe ja nach der Höhergruppierung wieder von vor anfängt wenn diese nicht rückwirkend oder mehr als 6 Monate später erfolgt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #1 am: 13.06.2021 19:10 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt so oder so von vorn.

Bart

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #2 am: 13.06.2021 19:42 »
ok die ein gruppierung in die höher Entgeldgruppe sollte mit meinen stuffen aufstieg zu sammen gelegt werden um das zu vermeiden und dann kam Corona. Was meinen Sie mit die  "Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien" gemau? die höhergruppierung wurde auf Grund der erweiterung meiner Aufgaben beschlossen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #3 am: 13.06.2021 19:56 »
Damit meine ich genau das, was dort geschrieben steht: die Arbeitsvertragsparteien haben bei der Eingruppierung nichts zu melden. TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert - und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Mithin kann sie auch nicht beschlossen oder verzögert werden. Der Neubeginn der Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe kann nicht vermieden werden.

Bart

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #4 am: 13.06.2021 20:23 »
Nur damit ich nichts falsch verstanden habe, also nach dem mein Abteilungsleiter meine Höhergruppierung eingereicht hat und diese geprüft und genehmigt wurde hätte diese erfolgen müssen ohne Rücksicht auf die Stufenlaufzeit. Und auch die IL kann dies nicht aus finanziellen Gründen verzögern. Wissen Sie aus dem Stehgreif welche Gesetze und Paragrafen die erläutern. Gibt es fristen die die IL einhalten muss ob Sie meine Höhergruppierung statt gibt oder diese Ablehnet.

Bart

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #5 am: 13.06.2021 20:42 »
Da es sich bei mir um die aufstiegt von 9a auf 9b handelt müsste doch
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html
Sonderregelung E 9a -> E 9b
Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
Dies gilt lediglich für Höhergruppierung von E 9a nach E 9b, aber nicht für Höhergruppierungen ausgehend von E 9b oder ausgehend von E 9a mit Überspringen von E 9b.

greifen oder habe ich das falsch verstanden.


 

Spid

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #6 am: 13.06.2021 20:53 »
Man kann eine Höhergruppierung weder einreichen noch diese prüfen oder genehmigen. Sie findet ohne Zutun der Arbeitsvertragsparteien statt, §§12, 17 Abs. 5 TVÖD. Die behauptete Sonderregelung gibt es nicht.

Bart

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #7 am: 13.06.2021 21:39 »
ich kann Ihnen leider nicht folgen. meine Einstellungen erfolgte in 9a und auf Grund zusätzlicher aufgaben erfülle ich die Bedingungen für 9b. Ich kann ja jetzt nicht in die Personalstelle gehen und sagen ab jetzt überweist ihr mir mein Gehalt nach 9b Stufe 3 und nicht mehr nach 9a Stufe 3 und die Stufe fangt wieder 0 monaten an. Und auch in die Entgeltordnung des Bundes spricht von Prüfung der Höhergruppierung in den Fall Beispielen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #8 am: 13.06.2021 21:48 »
Sofern die nicht nur vorübergehend auszuübende zur Eingruppierung in E9b führt, bist Du seit der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Damit besteht seitdem Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Da der AG somit säumiger Schuldner ist, kann man diesen sehr wohl zur Zahlung auffordern - wenn msn ihn nicht gleich auf Leistung verklagen möchte. Die EGO Bund tut nichts von dem, was Du behauptest.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #9 am: 14.06.2021 07:19 »
Die zentrale Frage ist ob höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden. Vermutlich hatte dein Vorgesetzter lediglich angeregt solche Aufgaben zu übertragen. Dann besteht kein Anspruch. Wenn die höherwertigen Aufgaben die eine E9b begründen übertragen wurden besteht Anspruch auf die entsprechende Bezahlung.

Hinsichtlich der Stufenlaufzeit. Weder findet der TVöD (VKA) auf dein Arbeitsverhältnis statt noch gibt es dort noch die beschriebene Regelung, da diese 2018 gestrichen wurde.

Mahler94

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Antw:Höhergruppierung auf Eis gelegt
« Antwort #10 am: 09.08.2021 11:25 »
Ich stimme mit allen oben genannten Punkten überein.