Sofern die nicht nur vorübergehend auszuübende zur Eingruppierung in E9b führt, bist Du seit der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Damit besteht seitdem Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Da der AG somit säumiger Schuldner ist, kann man diesen sehr wohl zur Zahlung auffordern - wenn msn ihn nicht gleich auf Leistung verklagen möchte. Die EGO Bund tut nichts von dem, was Du behauptest.