Autor Thema: Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle  (Read 3567 times)

Tinim

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern, da Entwicklungen mit Höhergruppierungen im eigenen Bereich schwierig sind.

Jetzt gibt es eine interessante Stellenausschriebung, die 2 Entgeltgruppen über meiner eigenen liegt.
Mir wurde gesagt, dass ich auch, wenn man sich für mich entscheiden sollte, eine Entgeltgruppe unter der ausgeschirebenen EG eingruppiert würde, weil ein Überspringen von EG nicht möglich sei. (Auch diverse Vorgesetzte könnten dies nicht ändern...Angelegeheit von Personalabteilung....)

Das Erreichen der ausgeschriebenen EG rückt damit in willkürliche Ferne mit ungewissem Ausgang in Bezug auf das "Irgendwannmal-Erreichen" der ausgeschriebenen EG.

Jetzt kann ich dies jedoch nicht glauben, da ich mich ja auf die ausgeschriebene Stelle mit der entsprechenden Ausstattung bewerbe und diese Tätigkeiten wahrnehmen soll. Wenn man sich für mich entscheidet, dann ist damit nach meiner Auffassung auch das Angebot in der Ausschreibung zu erfüllen - und nicht zu feilschen.

Für hilfreiche Eräuterungen zum Sachverhalt und geeignetem Vorgehen danke ich Euch schon einmal.

VG, Tinim

Viele Grüße
Tinim

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #1 am: 07.08.2021 12:01 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #2 am: 07.08.2021 12:11 »
Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern, da Entwicklungen mit Höhergruppierungen im eigenen Bereich schwierig sind.

Jetzt gibt es eine interessante Stellenausschriebung, die 2 Entgeltgruppen über meiner eigenen liegt.
Mir wurde gesagt, dass ich auch, wenn man sich für mich entscheiden sollte, eine Entgeltgruppe unter der ausgeschirebenen EG eingruppiert würde, weil ein Überspringen von EG nicht möglich sei. (Auch diverse Vorgesetzte könnten dies nicht ändern...Angelegeheit von Personalabteilung....)

Das Erreichen der ausgeschriebenen EG rückt damit in willkürliche Ferne mit ungewissem Ausgang in Bezug auf das "Irgendwannmal-Erreichen" der ausgeschriebenen EG.

Jetzt kann ich dies jedoch nicht glauben, da ich mich ja auf die ausgeschriebene Stelle mit der entsprechenden Ausstattung bewerbe und diese Tätigkeiten wahrnehmen soll. Wenn man sich für mich entscheidet, dann ist damit nach meiner Auffassung auch das Angebot in der Ausschreibung zu erfüllen - und nicht zu feilschen.

Für hilfreiche Eräuterungen zum Sachverhalt und geeignetem Vorgehen danke ich Euch schon einmal.

VG, Tinim
Wenn du die Tätigkeiten überragen bekommst und die Voraussetzung in der Person erfüllst dann bist du eben auch so eingruppiert.
Da können diese Deppen oder Lügner aus der Personalabteilung sich gehackt legen, was sie dazu meinen und man sollte sie wegen betrugs tatsächlich mal verklagen.



Wenn so etwas behauptet wird, dann würde ich mir das schriftlich erläutern lassen. Die sollen mal darlegen wo so ein Blödsinn steht.

bei uns (TV-L) habe ich gerade eine Verwaltungskraft direkt von der EG3 in die EG8 katapultieren lassen.
(inkl. Stufenanstieg  von Stufe 1 in Stufe 2).

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #3 am: 09.08.2021 07:13 »
Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern...

...wer erzählt denn sowas?  ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Mahler94

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #4 am: 09.08.2021 11:23 »
Warum sagen Sie das?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #5 am: 09.08.2021 11:55 »
..warum fragen Sie? ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #6 am: 09.08.2021 11:58 »
Um genug Beiträge zu haben, um Werbelinks zu Viagragenerika und gefälschten Führerscheinen posten zu können...

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #7 am: 09.08.2021 12:24 »
...das wäre zumindest ansatzweise intelligent...ich befürchte aber, dass das nicht zutrifft... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #8 am: 09.08.2021 12:26 »
Angesichts seiner übrigen Beiträge ist die von mir unterstellte Realisierung eines von Zeit zu Zeit auftretenden Verhaltensmusters äußerst naheliegend.

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #9 am: 09.08.2021 19:13 »
Mahler94 ist entfernt. Bevor das Spammen losgeht.
(Der kommt aber wahrscheinlich unter neuem Namen wieder)

Tinim

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle
« Antwort #10 am: 12.08.2021 16:36 »
Liebes Forum,
vielen Dank für Eure hilfreichen Informationen zu meiner Frage.
VG, Tinim
Viele Grüße
Tinim