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Arbeitsunfall runterstufung von EG 9a auf 6????

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Chris4434:
Hallo liebe Community,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen und nehmt euch die Zeit obwohl das so ein umfangreicher SV ist, da ich wirklich Angst habe und verzweifelt bin.

Folgender SV:
Ich habe in einer neuen Behörde im April 2018 auf einer EG9a Stelle angefangen und 3 Wochen bevor meine Probezeit abgelaufen wäre,
(Meine Behörde war so kulant und hat dann die Probezeit einfach auslaufen lassen so, dass ich einen unbefristeten Vertrag NACH 9a bei der Behörde habe!)
einen so schwerwiegenden Unfall auf dem Weg zur Arbeit gehabt, dass ich bis einschließlich 01.01.2019 nicht gearbeitet habe und die Wiedereingliederung über die Gemeindeunfallversicherung die in solchen Fällen einsteigt, über 2,5 Monate gemacht so, dass ich ab 15.02.2019 wieder Vollzeit gearbeitet habe mit voller Bezahlung nach EG 9a
(Im Nachhinein realisiere ich, dass ich mir deutlich mehr Zeit hätte nehmen müssen und dass ich den Unfall und die Arbeit selbst auch unterschätzt habe, da ich viele Fehler gemacht habe  bzw. so gründlich zumal das auch daran liegt, dass ich den Arbeitsplatz gerade einmal 5 Monate innehatte und ich in der Sachbearbeitung noch nicht zu 100 % eingearbeitet war meiner Meinung nach).
Mitte Juni 2019 musste ich aufgrund des Unfalls nochmals operiert werden (Metallentfernung im Gesicht) und habe ein Jahr Pause gemacht bzw. in der Zeit war ich krankgeschrieben und die GuV hat weiter Verletztengeld gezahlt.
Jetzt habe ich im Juni letzten Jahres also 2020 eine Wiedereingliederung in einer anderen Abteilung aber auch Leistungssachbearbeitung zunächst Tätigkeiten nach EG9a gemacht.(Von Juni 2020 bis zum Februar 2021 habe ich immer besser gearbeitet, weniger Fehler und sehr gründlich gearbeitet. Ich würde sagen von Juni 2020 bis Dezember 2020 wurde die Gründlichkeit besser und die Fehlerhäufigkeit immer weniger weil in der Zeit meine Scheidung lief und gegen Ende Januar 2021 war die Scheidung schon fast durch und man hat deutlich gesehen, dass es deutlich weniger Fehler wurden und ich gründlicher gearbeitet habe, mein Feedback vom Chef hat es mir bestätigt.)
Ich gelte seit Februar 2021 als arbeitsfähig und für die ersten 3 Monate übernimmt die GuV mein Gehalt  zu 50 % und die darauffolgenden 3 Monate also sprich von Mai bis Ende Juli 2021 wird die GuV mein Gehalt zu 30 % übernehmen.
(dies wurde von der GuV in Verbindung mit der externen Menschen der mich in dieser Zeit betreut in Absprache meinem Arbeitgeberso beschlossen, da die Chemie im FB sehr gut ist und ich mich wohlfühle und mir damit mir mehr Zeit gelassen wird meine EG 9a unter Beweis zu stellen sprich ich wirklich EG9a Tätigkeiten leisten kann)
Die ersten 3 Monate von Februar 2021 - Mai 2021 habe ich nur Tätigkeiten wieder in einem anderen Bereich nach Eg 5 gemacht, was ohne Probleme lief.
die folgenden 3 Monate also Seit Mai 2021 bis Ende Juli 2021 soll ich eine Tätigkeit von vielen weiteren EG 5 machen, die nach EG9a wäre.
Das Problem ist die anderen Tätigkeiten nach EG 5 die ich nun mache, (Unterstützung der Sachbearbeiter) staaaapeln sich(coronabedingt), wenn ich ausschließlich die EG9a Tätigkeit mache.
Eine Kollegin gibt mir dann Feedback über eine EG 9a Tätigkeit.
Bis jetzt läuft es gut.

Meine Frage ist nun folgende:

-Wenn nach diesen 6 Monaten jetzt von meinem Chef die Rückmeldung kommt ok er schafft nicht mehr, die Anforderungen die eine Vergütung nach EG 9a fordert.

-Kann ich dann automatisch runtergruppiert werden ?

-Gibt es Möglichkeiten auf eine andere EG 9a Stelle zu beharren die die mir dann suchen müssen?

-Muss ich mir einen Anwalt im Arbeitsrecht nehmen?

-Wird die GuV die Differenz bezahlen wenn ich runtergruppiert werde in Form einer Unfallrente oder eines Vergütungsausgleichs?

Ich hoffe ich konnte alle wichtigen Informationen für eure Antworten zusammentragen.
Kann jemand mir anhand von Erfahrungsberichten helfen.

Ich bin so verzweifelt und hoffe Ihr könnt mir helfen und mir Möglichkeiten aufzeigen...

VIELEN VIELEN HERZLICHSTEN Dank im Vor aus  :'( :'( :'( :'( :'(

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Du bist lediglich zu einer Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Diese bemißt sich nach Deiner individuellen Leistungsfähigkeit. Solange Du diese angemessen ausschöpfst, erbringst Du die geschuldete Leistung. Ob der AG damit zufrieden ist oder andere mehr leisten, ist zunächst unbeachtlich.

Chris4434:
Ok, dass heißt also solange ich NICHTS unterschreibe, (z.B. Neuer Vertrag oder ein anderes Schriftstück, indem steht, dass ich mit der EG 6 Vergütung einverstanden bin) MÜSSEN die mir eine Vergütung nach EG9a geben oder ?

Spid:
Nein, solange Du nicht mindestens konkludent - bspw. durch widerspruchslose Ausübung - der Tätigkeitsänderung zustimmst, mußt Du mit einer der E9a entsprechenden auszuübenden Tätigkeit beschäftigt werden. Daraus folgt dann der Anspruch auf entsprechende Vergütung.

Chris4434:

--- Zitat von: Spid am 04.06.2021 15:50 ---Nein, solange Du nicht mindestens konkludent - bspw. durch widerspruchslose Ausübung - der Tätigkeitsänderung zustimmst, mußt Du mit einer der E9a entsprechenden auszuübenden Tätigkeit beschäftigt werden. Daraus folgt dann der Anspruch auf entsprechende Vergütung.

--- End quote ---

Heißt das also ich darf nicht widerspruchslos zustimmen falls die mir eine Stelle nach EG6 geben möchten, das heißt also, dass ich vehement auf eine Stelle die nach EG9a vergütet wird bestehen soll?

Tut mir leid, dass ich das mit deinen Worten nicht ganz  verstehe aber konkludent bedeutet ja wenn ich durch nonverbale Zustimmung, (Ich es einfach stillschweigend akzeptiere, falls mein AG mir eine Stelle nach EG 6 geben möchten)mein AG einen Rechtsbindungswille aus diesem stillschweigen entnimmt und mein AG meine Zustimmung dadurch auf eine EG6 Stelle für mich schließen darf??

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