Autor Thema: Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz  (Read 2632 times)

asphaltrose

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Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« am: 04.06.2021 18:32 »
Moin! Ich bin seit Mai 2020 bis November 2021 in Elternzeit.
Letztes Jahr wurde meine Abteilung aufgelöst und ich soll jetzt einen neuen Arbeitsplatz bekommen.
Meine Abteilung war zuständig für ein besonderes Projekt, ich wurde von der Schulbehörde unbefristet als Erzieherin (E8) eingestellt um Kinder aus der Kinder- und Jugendpsychatrie als "Schulbegleiterin" zurück in ihre Schulen zu integrieren. Es gab stadtweit nur 3 Stellen dafür. Diese existieren jetzt nicht mehr.
Ich habe mich vom Personalrat beraten lassen, der sagte die Stadt muss mir einen neuen Arbeitsplatz anbieten, der meiner vorherigen Tätigkeit entspricht.  Da es so etwas ja gar nicht mehr gibt, bin ich verunsichert. Leider bleibt der PR wiederholt schwammig, nennt mir auch auf Nachfrage keine Paragraphen, sagt ich darf Vorschläge machen wo ich hin möchte, darf Angebote ablehnen die mir nicht gefallen etc. Meine beiden anderen Kollegen wurden sehr unter Druck gesetzt bzgl. vorgeschlagenen Stellen...
Meine Fragen:
Wo finde ich Paragraphen bzw. meine Rechte schriftlich diesbezüglich?
Stimmen die Aussagen des PR?

Zweiter Themenbereich: Ich hatte 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (E9) der leider nicht bearbeitet wurde weil meine Leitung keine Stellenbeschreibung zur Verfügung gestellt hat. Der ist jetzt hinfällig, richtig?

Mfg
asphaltrose

Spid

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 04.06.2021 18:57 »
2016 konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden. Die ruhenden wechselseitigen Verpflichtungen leben nach der Elternzeit wieder auf. Der AG übt bei der Zuweisung einer Tätigkeit im Anschluß sein Direktionsrecht nach §106 GewO aus. Diese Norm ist Grundlage wie Grenze seines diesbezüglichen Handelns. Dabei kommt hier grundsätzlich jeder gleichwertige Arbeitsplatz infrage.

asphaltrose

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 04.06.2021 20:32 »
Danke für die Antwort!
Warum konnte 2016 kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden? Habe ich doch aber getan...
Bedeutet "gleichwertiger Arbeitsplatz" E8 Stelle bleibt E8 Stelle oder bezieht sich das auch auf die Tätigkeiten vom vorherigen Arbeitsplatz?
Mfg
asphaltrose


Spid

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 04.06.2021 20:42 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. Er ist es ausnahmsweise dann, wenn die TVP ein solches Erfordernis explizit vereinbaren - bspw. bei der Änderung der Entgeltordnung zum 01.01.20. 2016 gab es schlicht weder die Möglichkeit noch das Erfordernis eines Antrags auf Höhergruppierung.

Ein gleichwertiger Arbeitsplatz ist grundsätzlich ein solcher, der die Eingruppierung nicht berührt.

WasDennNun

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #4 am: 05.06.2021 09:25 »
Warum konnte 2016 kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden? Habe ich doch aber getan...
Nun du könntest auch einen Antrag für den Weltfrieden stellen, deswegen gibt es ihn aber nicht.
Was du "Antrag" nennst, ist wahrscheinlich die Bitte an den AG zu überprüfen, ob er dir das richtige Entgelt überweist, oder ob er sich bzgl. der EG irrt.

Der AG kann dir jede erdenklich EG8 Stelle anbieten, wenn sie dir nicht gefallen, dann kannst du sie idR nicht ablehnen.

TuxFlo

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #5 am: 07.06.2021 16:01 »
Und sofern die Stadt auch Kitas betreibt, sollte es doch kein Problem darstellen, dich als Erzieherin irgendwo unterzubringen.

asphaltrose

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #6 am: 08.06.2021 09:55 »
Ok, das mit der Höhergruppierung habe ich jetzt verstanden. Da ich von Beginn an falsch eingruppiert war, habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Meine Aufgaben entsprachen nicht der Eingruppierung.

Die Frage zu meiner neuen Stelle ist mir dagegen nicht so klar.
Ich habe noch nie in Kitas gearbeitet und möchte dort auch nie arbeiten.
Da ich bei der Schulbehörde angestellt bin, darf ich dort auch bleiben, oder müsste ich zu einer anderen Behörde wechseln (die Kitas unterstehen der Sozialbehörde) ?
Darf ich vorgeschlagene Stellen ablehnen, wie der PR mir mitteilte? Oder muss ich alles machen was mir angeboten wird?
Kann mir niemand sagen, wo ich meine Rechte nachlesen kann?

Lars73

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #7 am: 08.06.2021 10:02 »
Soweit die Angebote Stelle vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist (im kern gleiche Eingruppierung) hast du grundsätzlich kein Recht dich zu weigern die Aufgabe zu übernehmen. Wenn du es trotzdem machst führt dies zur Abmahnung und ggf. Kündigung.

Der Arbeitgeber kann dich regelmäßig auch in einer anderen Behörde einsetzen. Es sei denn aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich etwas anderes.

In Büchern zum Arbeitsrecht findest du Erläuterungen zum Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dort findet du entsprechende Ausführungen.

Hinsichtlich Eingruppierung ist zwischen der Eingruppierung und der Meinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zu unterscheiden. Wie bewertest du denn deine Aufgaben hinsichtlich der Eingruppierung (mit Abschnitt Entgeltordnung und ggf. Fallgruppe)?

Opa

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 08.06.2021 10:29 »
These hierzu (bin kein Experte):
KiTa (Gruppendienst als Erzieherin) könnte über das Direktionsrecht des AG hinausgehen, da dort eine Eingruppierung nach S-irgendwas (SuE) einschlägig sein dürfte, aber keine E-irgendwas. Damit ist das Direktionsrecht auf Tätigkeiten im Verwaltungsdienst beschränkt.

Spid

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Antw:Abteilung aufgelöst- neuer Arbeitsplatz
« Antwort #9 am: 08.06.2021 10:38 »
Inwiefrn wäre denn davon auszugehen, daß es sich bei der Tätigkeit als "Schulbegleiterin" nicht um eine Tätigkeit nach Teil II Abschnitt 20 EGO handelt? Die TE ist mutmaßlich aus E8 in S8b in Teil II Anschnitt 20.4 übergeleitet - und könnte somit grundsätzlich im Rahmen des Direktionsrechts als Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in Kitas eingesetzt werden.