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Covid19 Schutzimpfung und Arbeitszeit

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Landsknecht:
Bei uns (große Kommune, BY) werden maximal 2 Stunden für die Impfung im Impfzentrum als Arbeitszeit gewertet. Ist nicht unrealistisch, ich z. B. brauche von meinem Arbeitsplatz ca. 0,5 Std. in mein Impfzentrum einfach.

Spid:
Gilt bei Euch nicht der TVÖD?

HansG:
 § 29 Abs. 1 Satz 1 f) im TVöD nachlesen. Wenn es im Impfzentrum erfolgt kannst du keine Wunschzeit angeben.
Da ist auch die Wegezeit dabei. Frag doch mal deinen Personalrat, kannst im ja die Stelle gleich mitgeben.

Feidl:
Hier gibt es keine weitere Regelung, dass irgendwie Arbeitszeit fürs Impfen angerechnet wird. Früher war dies bei Arztbesuch möglich, wenn dieser in der Kernarbeitszeit sein musste. Inzwischen gibt es keine Kernarbeitszeit mehr und Arbeitszeit ist so stark flexibilsiert, dass es fast nicht mehr möglich ist, Arztbesuch auf Arbeitszeit anzurechnen.

Und nur weil Impfen im Amt durch Betriebsarzt Arbeitszeit ist, rechtfertigt das nicht, dass Impfen außerhalb auch zur Arbeitszeit zählt.

was_guckst_du:
...bei uns hatte der Dienstherr/Arbeitgeber verfügt, dass für die Impfungen, die während der Arbeitszeit stattfinden, eine Zeitgutschrift gewährt wird...

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