Hallo zusammen,
folgender Werdegang ist die Grundlage meiner unten stehenden Frage:
1.) 2 Jahre Vorbereitungsdienst im Bundesland A
2.) anschließend 1,5 Jahre als Angestellter im Bundesland A
3.) anschließend 9 Jahre als Angestellter bei kirchlichem AG im Bundesland B
4.) anschließend Wechsel in öffentlichen Dienst im Bundesland B: 1, 5 Monate als Angestellter, dann Verbeamtung mit Anfang 40 (jetzt seit 1,5 Jahren)
Aus Zeiten im Angestelltenverhältnis besteht eine langjährige Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich auch weiterhin bediene, da ich vor Ablauf von 5 Jahren im Beamtenverhältnis wieder aus diesem herausfallen (z.B. gesundheitsbedingt) und (nötigenfalls) die Versicherung in Anspruch nehmen könnte.
Nach Ablauf von 5 Jahren im Beamtenverhältnis macht die Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Sinn mehr, da diese nicht auf diese Bedingungen abgestimmt ist und nach Auskunft des Versicherers sich auch nicht auf eine Dienstunfähigkeit umstellen lässt.
Nun meine Frage: Ab wann kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung sicher kündigen, d.h. was zählt alles zu den 5 Jahren? Auch die Zeit im Vorbereitungsdienst?
Gibt es in diesem Zusammenhang sonst noch etwas zu beachten, woran ich bisher nicht gedacht habe?
Beste Grüße
Ichevera