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[Allg] Nach Verbeamtung: Ab wann Berufsunfähigkeitsversicherung sicher kündigen?

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clarion:
Ein Blick in das Besoldungsgesetz de jeweiligen Landes sollte bei der Klärung der Frage helfen, ob das Referendariat mitzurechnen ist Wurdest Du denn für das Referendariat bei der Rentenversicherung nachversichert?

ichevera:
Danke für die Rückmeldungen.

@Wasserkopp: Natürlich ist mir klar, dass das hier keine fachkundige Beratung ersetzen kann. Mir geht es eher um Denkanstöße, da ich im persönlichen Umfeld niemand mit einem ähnlichen Verlauf kenne, mit dem ich mich darüber austauschen könnte. Deshalb nahm ich an, hier evtl. auf jemand zu stoßen, der vor einer ähnlichen Entscheidung stand.

@clarion: Für die Zeit des Ref. wurde ich tatsächlich nachversichert. Daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Das könnte dann wohl eher dafür sprechen, dass dieses nicht zu den 5 Jahren zählt.

N8:
weißt du, wie hoch das ruhegehalt wäre, wenn du nach wenigen dienstjahren tatsächlich dienstunfähig würdest? ich bin in einem ähnlichen szenario wie du und meine bu ist irgendwann demnächst sicher höher als nötig, aber da bliebe doch sicherlich noch eine versorgungslücke, da das ruhegehalt ja in abhängigkeit zu den dienstjahren steigt
ich bin noch dazu nicht sicher, ob meine jahre als angestellte als ruhegehaltfähig dienstzeit gezählt würden, das ist im (bei mir niedersächsischen) beamtenrecht so eine "unter bestimmte umständen"-formulierung. und ausgerechnet bekommt man es nur, wenn man tatsächlich droht, dienstunfähig zu werden

ichevera:
Der Knackpunkt liegt nach meinem Verständnis darin, dass es sich in meinem Fall um eine BU-Versicherung handelt, die ich evtl. kündigen möchte und nicht um eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ich glaube auch nicht, dass bei einer evtl. eintretenden Dienstunfähigkeit und dann eintretender Mindestversorgung (wohl ca. 1900,- brutto) keine Versorgungslücke bliebe, die man nicht mit einer entsprechenden Versicherung ausgleichen sollte.

Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.

Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?

Über den Neuabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich mich schon schlau gemacht und werde wohl wegen der erheblichen Kosten aufgrund des sehr späten Abschlusses davon absehen.

Grüße
ichevera

sapere aude:
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne gibt es gar nicht.
Die "Dienstunfähigkeitsversicherung" ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit auf den Beamtenstatus abgestimmten Bedingungen. Kurz: Berufsunfähigkeit liegt immer vor, wenn eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt. Diese Klausel schützt davor, das bei Dienstunfähigkeit die Versicherung nicht sagen kann: "Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nicht vor. Die Ruhestandversetzung interessiert mich nicht." Sollte die Dienstunfähigkeit zugleich auch die Bedingungen der Berufsunfähigkeit erfüllen, gibt es diese Lücke nicht.   

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