Autor Thema: [Allg] Nach Verbeamtung: Ab wann Berufsunfähigkeitsversicherung sicher kündigen?  (Read 7865 times)

ichevera

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Hallo zusammen,

folgender Werdegang ist die Grundlage meiner unten stehenden Frage:

1.) 2 Jahre Vorbereitungsdienst im Bundesland A
2.) anschließend 1,5 Jahre als Angestellter im Bundesland A
3.) anschließend 9 Jahre als Angestellter bei kirchlichem AG im Bundesland B
4.) anschließend Wechsel in öffentlichen Dienst im Bundesland B: 1, 5 Monate als Angestellter, dann Verbeamtung mit Anfang 40 (jetzt seit 1,5 Jahren)

Aus Zeiten im Angestelltenverhältnis besteht eine langjährige Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich auch weiterhin bediene, da ich vor Ablauf von 5 Jahren im Beamtenverhältnis wieder aus diesem herausfallen (z.B. gesundheitsbedingt) und (nötigenfalls) die Versicherung in Anspruch nehmen könnte.

Nach Ablauf von 5 Jahren im Beamtenverhältnis macht die Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Sinn mehr, da diese nicht auf diese Bedingungen abgestimmt ist und nach Auskunft des Versicherers sich auch nicht auf eine Dienstunfähigkeit umstellen lässt.

Nun meine Frage: Ab wann kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung sicher kündigen, d.h. was zählt alles zu den 5 Jahren? Auch die Zeit im Vorbereitungsdienst?

Gibt es in diesem Zusammenhang sonst noch etwas zu beachten, woran ich bisher nicht gedacht habe?

Beste Grüße
Ichevera

LehrerInNRW

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Am Tag an dem Sie ihre Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit erhalten, wäre meine Antwort.

Sie sollten diese auch sicherheitshalber in den Händen halten.

Vorher haben Sie soweit ich weiß keinen Anspruch auf die Mindestversorgung.


ichevera

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Danke für die Rückmeldung. Die Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung liegt vor (verkürzte Probezeit).
Meines Erachtens hat diese aber nichts mit den 5 Jahren Laufzeit zu tun, die für den Anspruch auf Mindestversorgung vorliegen müssen. Oder?

LehrerInNRW

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Keine Ahnung da bin ich dann überfragt.

Wasserkopp

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Sie erwarten auf eine komplexe Lebensfrage eine (einfache) Antwort in einem Forum.

Meine Empfehlung: Sie sollten sich dazu ordentlich beraten lassen und dann eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, statt auf den anonymen und ggf. fachunkundigen Rat eines Forenteilnehmers hin zu handeln.

clarion

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Ein Blick in das Besoldungsgesetz de jeweiligen Landes sollte bei der Klärung der Frage helfen, ob das Referendariat mitzurechnen ist Wurdest Du denn für das Referendariat bei der Rentenversicherung nachversichert?

ichevera

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Danke für die Rückmeldungen.

@Wasserkopp: Natürlich ist mir klar, dass das hier keine fachkundige Beratung ersetzen kann. Mir geht es eher um Denkanstöße, da ich im persönlichen Umfeld niemand mit einem ähnlichen Verlauf kenne, mit dem ich mich darüber austauschen könnte. Deshalb nahm ich an, hier evtl. auf jemand zu stoßen, der vor einer ähnlichen Entscheidung stand.

@clarion: Für die Zeit des Ref. wurde ich tatsächlich nachversichert. Daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Das könnte dann wohl eher dafür sprechen, dass dieses nicht zu den 5 Jahren zählt.

N8

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weißt du, wie hoch das ruhegehalt wäre, wenn du nach wenigen dienstjahren tatsächlich dienstunfähig würdest? ich bin in einem ähnlichen szenario wie du und meine bu ist irgendwann demnächst sicher höher als nötig, aber da bliebe doch sicherlich noch eine versorgungslücke, da das ruhegehalt ja in abhängigkeit zu den dienstjahren steigt
ich bin noch dazu nicht sicher, ob meine jahre als angestellte als ruhegehaltfähig dienstzeit gezählt würden, das ist im (bei mir niedersächsischen) beamtenrecht so eine "unter bestimmte umständen"-formulierung. und ausgerechnet bekommt man es nur, wenn man tatsächlich droht, dienstunfähig zu werden

ichevera

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Der Knackpunkt liegt nach meinem Verständnis darin, dass es sich in meinem Fall um eine BU-Versicherung handelt, die ich evtl. kündigen möchte und nicht um eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ich glaube auch nicht, dass bei einer evtl. eintretenden Dienstunfähigkeit und dann eintretender Mindestversorgung (wohl ca. 1900,- brutto) keine Versorgungslücke bliebe, die man nicht mit einer entsprechenden Versicherung ausgleichen sollte.

Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.

Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?

Über den Neuabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich mich schon schlau gemacht und werde wohl wegen der erheblichen Kosten aufgrund des sehr späten Abschlusses davon absehen.

Grüße
ichevera

sapere aude

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Eine Dienstunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne gibt es gar nicht.
Die "Dienstunfähigkeitsversicherung" ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit auf den Beamtenstatus abgestimmten Bedingungen. Kurz: Berufsunfähigkeit liegt immer vor, wenn eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt. Diese Klausel schützt davor, das bei Dienstunfähigkeit die Versicherung nicht sagen kann: "Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nicht vor. Die Ruhestandversetzung interessiert mich nicht." Sollte die Dienstunfähigkeit zugleich auch die Bedingungen der Berufsunfähigkeit erfüllen, gibt es diese Lücke nicht.   

Eukalyptus

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"Ein Anspruch auf Ruhegehalt oder Hinterbliebenenversorgung besteht grundsätzlich erst dann, wenn der Beamte eine fünfjährige „versorgungsrechtliche Wartezeit“ im Beamtenverhältnis erfüllt hat (§ 4 BeamtVG Bund und entsprechendes Landesrecht); diese Wartezeit muss dabei aus ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6 bis 10 BeamtVG bestehen. Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit ohne weitere Voraussetzungen als erfüllt."

Soweit eine beliebige Webseite.

N8

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Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.

Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?
ich sehe das so wie sapere aude. du kannst die berufsunfähigkeitsversicherung einfach behalten. insbesondere wenn ein neuabschluss nicht wirtschaftlich wäre.
eine dienstunfähigkeitsversicherung hätte nur den vorteil, dass sich das versicherungsunternehmen dem urteil deines dienstherrn anschließt. gerüchteweise wurden früher ja auch schon mal beamte ohne schwerwiegende erkrankungen in "frührente" geschickt. dürfte aber heute nicht mehr die regel sein. wenn du berufsunfähig wirst, zahlt die bu (hoffentlch). dass du beamter bist, ist irrelevant.

veronica.mars

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Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.

Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?
ich sehe das so wie sapere aude. du kannst die berufsunfähigkeitsversicherung einfach behalten. insbesondere wenn ein neuabschluss nicht wirtschaftlich wäre.
eine dienstunfähigkeitsversicherung hätte nur den vorteil, dass sich das versicherungsunternehmen dem urteil deines dienstherrn anschließt. gerüchteweise wurden früher ja auch schon mal beamte ohne schwerwiegende erkrankungen in "frührente" geschickt. dürfte aber heute nicht mehr die regel sein. wenn du berufsunfähig wirst, zahlt die bu (hoffentlch). dass du beamter bist, ist irrelevant.

Dem stimme ich zu. Die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit in den ersten ist zwar rosig im Vergleich zur Absicherung, die normale Arbeitnehmer haben, allerdings sind es trotzdem große Einschnitte im Vergleich zur finanziellen Lage bei voller Dienstfähigkeit.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist aus o.g. Gründen zwar die bessere Absicherung, aber im Fall einer echten Unfähigkeit den Beruf (Dienst) auszuüben greift die Berufsunfähigkeitsversicherung auch. Es kann eben sein, dass die Versicherungsgesellschaft eine weitere Prüfung der Berufsunfähigkeit durch einen weiteren Sachverständigen verlangen kann, was bei der DU-Versicherung eben nicht der Fall wäre. Trotz allem wird die BU-Versicherung zahlen, wenn man gesundheitlich so angeschlagen ist, dass man seinen Beruf (Dienst) wirklich nicht mehr ausüben kann.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, damit er nicht zu viel an die Versicherung bezahlt, der muss halt regelmäßig nachrechnen, wie hoch die aktuelle Mindestversorgung ist. Wenn man dann meint, dass das Geld zum Leben reicht, kann man ja die zusätzliche Versicherung kündigen.

ichevera

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Ich bedanke mich für die bisherigen Anregungen und möchte noch ein Update geben, falls jemand hier später nochmal nachliest:

1.) Nach telefonischer Auskunft des zuständigen Landesamts für Finanzen zählen für die 5 Jahre Wartezeit als Beamter, um Anspruch auf die Mindestversorgung zu haben, alle vorher als Beamter zurückgelegten Zeiten mit. Dabei ist es egal ob, man dafür zwischenzeitlich nachversichert wurde, d.h. also in meinem Fall: Referendariat ist mit drin. Hinzu kämen ggf. auch noch Zeiten bei der Bundeswehr oder im Zivildienst.

2.) Die BU werde ich nach den Hinweisen in den Kommentaren wohl erst einmal weiter bedienen und mich dazu nochmal beraten lassen. Es geht mir und ging mir auch bisher um die Absicherung einer echten Berufsunfähigkeit. Da ich die Versicherung schon lange habe, sind die mtl. Kosten überschaubar. Ein Neuabschluss mit Dienstunfähigkeitsklausel wäre, wie bereits erwähnt, völlig unwirtschaftlich.

Grüße
ichevera