Hallo,
vllt kennt sich jemand hier damit aus.
Ich hatte mich auf eine Stelle einer Behörde per Mail beworben.
Die Mailadresse stand in der Stellenausschreibung in der Jobbörse der BA.
Nirgendwo gab es den Hinweis, dass man sich schriftlich bewerben muss und da die Mailadresse angegeben war, nutzte ich eben diese.
Heute habe ich eine schriftliche Absage (gestern erhalten) dieser Behörde geöffnet und gelesen. In der steht, dass es gar keine zum Zeitpunkt der zu besetzenden Stelle mehr gegeben hat, obwohl ich mich innerhalb der angegeben Bewerbungsfrist beworben hatte.
Da ich sozusagen auf Nummer Sicher gehen wollte, habe ich im Schreiben erwähnt, dass ich schwerbehindert bin.
Hab ich jetzt einfach Pech gehabt oder versucht sich da eine Behörde, günstig rauszureden?
Dankeschön.
HG