Autor Thema: Entlassung  (Read 3619 times)

Luke

  • Gast
Entlassung
« am: 06.06.2021 23:30 »
Hallo alle zusammen.
Ich arbeite in einer Gemeinde auf dem Bauhof und wurde entlassen wegen eines offenen Briefes.
In unserer Gemeinde hat der neue BM einen Freund als Bauhofleiter eingestellt der aber nachweislich unfähig ist. Dafür gibt es genug Beweise und Belege. Nun bin ich auch jemand der deutlich die Wahrheit sagt ohne jemanden persönlich anzugreifen oder zu verletzen. Weiterhin habe ich mich immer um die Probleme und Anliegen meiner Kollegen gekümmert obwohl ich nicht im Personalrat bin. Nun gab es zu den Vorfällen auf dem Bauhof einen offenen Brief an die Gemeinderäte usw. Die Situation auf dem BH ist unerträglich für uns alle (18 MitarbeiterBH) geworden. Wir bekommen Aufträge die nicht durchführbar sind oder die Gesundheit der Mitarbeiter im hohem Maße gefährdet ohne das es jemanden interessiert. BM, GR, SR usw. Nun bekam ich gleich drei Kündigungen als einziger. Eine Außerordentliche, eine Außerordentliche Verdachtskündigung und eine Woche später noch eine Außerordentliche verhaltensbedingt. Was ist hier nur los. Ich habe nicht gemacht was so etwas begründen würde.

Spid

  • Gast
Antw:Entlassung
« Antwort #1 am: 07.06.2021 05:52 »
Nun, der AG hat Dein Verhalten zum Anlaß genommen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

superbraz

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Antw:Entlassung
« Antwort #2 am: 07.06.2021 07:13 »
Ohne genauere Sachverhalte wird dir hier niemand helfen können,
Eine Rechtsberatung wirst du auch nur sehr schwer in einem Forum erhalten.

Wenn du überzeugt davon bist, dass du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, kannst du doch gerichtlich gegen die Kündigungen vorgehen?!

Lars73

  • Gast
Antw:Entlassung
« Antwort #3 am: 07.06.2021 07:15 »
Ein offener Brief ist schon ein schwieriges Instrument. Kommt auf den Inhalt an ob der eine Kündigung rechtfertigt.
War es denn ein anonymes Schrieben (so die MZ) oder ein gezeichnetes Schreiben?
Wenn man auf einen solchen Konflikt zusteuert hat man ja sicher vorher Arbeitsrechtsschutz herbeigeführt. Ohne Anwalt ist es schwer eine so komplexe Kündigungssituation abzuwehren. Wobei es der Stadt vermutlich auch an Erfahrung mit solchen Kündigungen fehlt. Also auch dort Fehler nicht ausgeschlossen sind die man dann nutzen kann.

Und Vorsicht dein Beitrag lässt sich ohne größere Probleme mit dem Fall in Verbindung bringen. Wenn nur du gekündigt wurdest ist auch die Zuordnung nicht sehr schwer. (Man kann natürlich behaupten der Beitrag hier ist von jemanden anderes...

Dienstbeflissen

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Antw:Entlassung
« Antwort #4 am: 07.06.2021 16:23 »
Suche Dir anwaltlichen Rat und lasse Kündigungsschutzklage einreichen. Schade, dass der Beitrag in der mz kostenpflichtig ist.

ike

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Antw:Entlassung
« Antwort #5 am: 08.06.2021 23:18 »
Und bitte daran denken: die Frist für eine Kündigungsschutzklage ist nur drei (!!!) Wochen, das ist eine Woche weniger als bei den meisten anderen Rechtsmitteln.