Autor Thema: Länger als 2 Wochen auf einmal krank?  (Read 1812 times)

cherie

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Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
« am: 07.06.2021 12:31 »
Servus, eine Kollegin teilte uns heute mit, dass sie nächsten Montag leider operiert werden muss und dann eine AU-Bescheinigung vom 14.6. bis einschlieich 14.7. einreicht. Geht das überhaupt? Danke. LG

Spid

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Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
« Antwort #1 am: 07.06.2021 12:34 »
Ja.

cherie

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Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
« Antwort #2 am: 07.06.2021 12:44 »
Aha. Gibt es dazu bitte irgendeine Rechtsgrundlage? Wie lange darf man denn max. am Stück krank geschrieben werden?

Lars73

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Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
« Antwort #3 am: 07.06.2021 12:51 »
Ein Monat ist nach der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V" möglich. Der Regelfall sind 14 Tage. 

Spid

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Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
« Antwort #4 am: 07.06.2021 12:58 »
Maßgeblich ist §5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG. Nach der Norm ist in der ärztlichen Bescheinigung die voraussichtliche Dauer der AU zu bescheinigen. Sofern sich der G-BA anmaßt, seine Mitglieder zu einem anderen Verhalten anzuhalten, stellt er sich übr das Gesetz - und bei einem Schadenseintritt, für den eine unzutreffende Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer ursächlich ist, könnte der ausstellende Arzt in Anspruch genommen werden. Und Privatärzte brauchen G-BA-RL ohnehin nicht zu interessieren.