Da gebe ich Dir Recht, möglich ist eine korrigierende Rückgruppierung jederzeit, nur mit einer möglichen Durchsetzung bzw. der Argumentation warum eine korrigierende Rückgruppierung in dem bestimmten Fall greifen sollte.
TB schon Jahrelang beschäftigt in der IT, mal mit diesen und jenen Arbeiten, welche E10 entsprechen sollten, würde auch mal die Personalabteilung eingeschaltet werden, weil die könnte dann sagen was der TB für Arbeiten machen sollte und nicht was er eigentlich macht.
Der TB beruft sich natürlich auf Treu und Glaube, auch war die Eingruppierung nicht besonderer Leistung geschuldet sondern damals nach den Aufgaben formuliert. Nur die Aufgaben haben sich mit wissen und wollen vom Vorgesetzten geändert und dem TB wurde somit suggeriert das er weiterhin Tätigkeiten nach E10 macht.
Da liegt leider das Problem im Moment.