Autor Thema: Korrigierende Rückgruppierung  (Read 1684 times)

FBFlo

  • Gast
Korrigierende Rückgruppierung
« am: 08.06.2021 11:01 »
Hallo,

mal eine Frage, wäre eine Korrigierende Rückgruppierung im TV-L denkbar, oder würde es doch meist auf eine Änderungskündigung hinauslaufen, was auch schon scheinbar unmöglich ist.

Gruß
Flo

Spid

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #1 am: 08.06.2021 11:11 »
Eine korrigierende Rückgruppierung ist selbstverständlich möglich - und ändert ja nichts am Arbeitsverhältnis selbst, sondern lediglich an der Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien zu den Rechtsfolgen.

FBFlo

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #2 am: 08.06.2021 11:27 »
Da gebe ich Dir Recht, möglich ist eine korrigierende Rückgruppierung jederzeit, nur mit einer möglichen Durchsetzung bzw. der Argumentation warum eine korrigierende Rückgruppierung in dem bestimmten Fall greifen sollte.
TB schon Jahrelang beschäftigt in der IT, mal mit diesen und jenen Arbeiten, welche E10 entsprechen sollten, würde auch mal die Personalabteilung eingeschaltet werden, weil die könnte dann sagen was der TB für Arbeiten machen sollte und nicht was er eigentlich macht.
Der TB beruft sich natürlich auf Treu und Glaube, auch war die Eingruppierung nicht besonderer Leistung geschuldet sondern damals nach den Aufgaben formuliert. Nur die Aufgaben haben sich mit wissen und wollen vom Vorgesetzten geändert und dem TB wurde somit suggeriert das er weiterhin Tätigkeiten nach E10 macht.
Da liegt leider das Problem im Moment.

Spid

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #3 am: 08.06.2021 11:30 »
Bei einer konkludenten Tätigkeitsänderung mit der Rechtsfolge einer Änderung der Eingruppierung käme lediglich die Anfechtung der Zustimmung aufgrund Irrtums - der ja bei beiden Parteien vorlag - infrage.

FBFlo

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #4 am: 08.06.2021 12:50 »
hmmm ja anders würde es nicht gehen, aber das Risiko vor dem Arbeitsgericht auf die Nase zufallen ist nicht gerade gering, dann muss er noch weitere Arbeiten übernehmen entsprechend der E10 :-)
Alles andere ist auf recht dünne Beine gestellt zumindest für den Arbeitgeber.


Spid

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #5 am: 08.06.2021 13:01 »
Wie meinen?

Lars73

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #6 am: 08.06.2021 13:04 »
Es käme ja auch darauf an ob zuerst tatsächlich Aufgaben nach E10 vorlagen und diese dann durch Aufgaben nach E9b ersetzt worden (und alle davon ausgingen es sind weiter E9b Aufgaben).

Spid

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #7 am: 08.06.2021 13:06 »
...weiter E10 Aufgaben.

Lars73

  • Gast
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #8 am: 08.06.2021 13:27 »
@Spid
Danke, ja so gemeint (E10)