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Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?

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Organisator:
Ich sehe da nur in der Praxis kaum relevante Unterschiede. Ob der Gesetzgeber nun die Regelungen zum Einkommen trifft oder die Tarifparteien. Als Einzelperson habe ich da in etwa gleich viel Einfluss drauf, nämlich gar keinen.

Relevant finde ich allenfalls die Bezahlung, die sich bei Tarifbeschäftigten nach den übertragenen Tätigkeiten richtet und bei dem Beamten dem übertragenen Amt (und somit nur mittelbar nach den übertragenen Aufgaben). Wobei letzteres durch die spitze Dienstpostenbewertung zumindes auf Landesebene auch dem Eingruppierungsregieme angeglichen wurde.

Insofern habe ich Verständnisschwierigkeiten beim "Verhandeln auf Augenhöhe" im Tarifbereich, wenn durch Tarifverträge ohnehin schon das allermeiste vorgegeben ist. Lediglich bei den Stufen ergäbe sich da noch Spielraum.

Spid:
Der Gesetzgeber ist identisch mit dem Dienstherrn. Er legt einseitig die Bedingungen fest - ob es irgendwem sonst paßt oder nicht. Die Praxisrelevanz hat sich ja u.a. bei den einseitigen Arbeitszeiterhöhungen durch die Dienstherrn gezeigt, denn ich hatte durchaus wahrgenommen, daß weder Beamtenschaft noch deren berufsständischen Vertretungen damit einverstanden waren. Bei Tarifverhandlungen verhandeln die Koalitionen miteinander. Bei Verhandlungen über den Arbeitvertrag die Arbeitsvertragsparteien. Wird kein Einverständnis erzielt, kommt keine Änderung zustande.

Organisator:
Da stellt sich wiederum die Frage nach der Einflussmöglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Als in den Nullerjahren im armen Land Berlin festgestellt wurde, dass man auch bei den Arbeitnehmern gespart werden muss, haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, die Arbeitszeit vorübergehend um 8-12 % zu kürzen, mit entsprechenden Gehaltseinbußen. Auch hier waren die Arbeitnehmer überwiegend damit nicht einverstanden, die verhandlungsführenden Gewerkschaften haben dies trotzdem gemacht.
Was hätte da der Einzelne machen sollen, wenn er nicht einverstanden war?

Spid:
Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte? Der maßgebliche Unterschied ist, daß sich die Koalitionen - bei denen man entweder Mitglied ist oder an deren Verhandlungsergebnis man sich gebunden hat - einigen mußten. Bei den Knechten bedarf es keines Einvernehmens. Da hat man ja einfach so die Arbeitszeit verlängert - ohne Kompensation.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 09.06.2021 11:00 ---Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte?
--- End quote ---

Für mich bedeutet das Verhandeln auf Augenhöhe, dass ich direkten Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen kann. Hier ists aber nun so, dass weite Teile der Verhandlungen auf die Gewerkschaften übertragen wurden, somit ohne Einflussmöglichkeit des Einzelnen. Insofern entscheiden Dritte über z.B. mein Einkommen, sei es der Gesetzgeber oder die Gewerkschaft.

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