Autor Thema: Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?  (Read 6020 times)

Spid

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Gibt es eine andere Herangehensweise als jene, daß der Dienstherr die Verhältnisse seiner Beamten per Gesetz und/oder Verordnung - von Alimentation in der aktiven Zeit über Arbeitszeit und Alimentation nach der Erwerbstätigket bis hin zu Urlaub - einseitig regelt?

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Bei Alimentation und Arbeitszeit ist das zutreffend. Hierbei ist der Tarifbeschäftigte aber auch durch Tarifverträge weitestgehend gebunden.
z.B. Urlaub wird nach meinen Erfahrungen einheitlich geregelt. Also teamintern abgesprochen, unabhängig von der Beschäftigungsart.

Spid

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Der TB hat entweder mittels seiner Koalition mit der Koalition des AG die Arbetsbedingungen ausgehandelt oder sie im Arbeitsvertrag selbst verhandelt.

Der Urlaubsanspruch beruht bei Beamte also nicht auf Gesetz/Verordnung, sondern wird innerhalb von Teams geregelt?

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Der TB hat entweder mittels seiner Koalition mit der Koalition des AG die Arbetsbedingungen ausgehandelt oder sie im Arbeitsvertrag selbst verhandelt.
Zutreffend, aber für den Einzelnen sind die Möglichkeiten recht eingeschränkt. Gerade da die Arbeitgeber sich häufig auf den Tarifvertrag beziehen und individuellen Verhandlungen gegenüber nicht gerade aufgeschlossen sind.

Der Urlaubsanspruch beruht bei Beamte also nicht auf Gesetz/Verordnung, sondern wird innerhalb von Teams geregelt?
Nein, nur die Verteilung. Der Anspruch ist wohl zumindest beim Bund gleich hoch.

Mich würde mal interessieren, wo den in der Praxis tatsächlich diese von dir postulierten Unterschiede im Sinne von Verhältnis auf Augenhöhe versus Knechtschaft relevant sind.
Nach meinen Erfahrungen z.B. bei der Arbeitsverteilung, wo bei Tarifbeschäftigten auf die Eingruppierungsrelevanz geachtet werden muss, bei Beamten eher weniger.

Spid

  • Gast
Das wird das doch u.a. darin deutlich, daß die Dienstherren seit 2003 weit überwiegend die Arbeitszeitregelungen für ihre Knechte einseitig nach oben angepaßt haben. Auch die Alimentation wird einseitig durch die Dienstherren festgelegt - und mal im gleichen Maße erhöht, wie bei den TB, mal in geringerem Maße, ganz nach Gutdünken des Herrn. Bei AN bedarf es des Einvernehmens zwischen den Parteien - entweder des Tarifvertrages oder des Arbeitsvertrages.

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Ich sehe da nur in der Praxis kaum relevante Unterschiede. Ob der Gesetzgeber nun die Regelungen zum Einkommen trifft oder die Tarifparteien. Als Einzelperson habe ich da in etwa gleich viel Einfluss drauf, nämlich gar keinen.

Relevant finde ich allenfalls die Bezahlung, die sich bei Tarifbeschäftigten nach den übertragenen Tätigkeiten richtet und bei dem Beamten dem übertragenen Amt (und somit nur mittelbar nach den übertragenen Aufgaben). Wobei letzteres durch die spitze Dienstpostenbewertung zumindes auf Landesebene auch dem Eingruppierungsregieme angeglichen wurde.

Insofern habe ich Verständnisschwierigkeiten beim "Verhandeln auf Augenhöhe" im Tarifbereich, wenn durch Tarifverträge ohnehin schon das allermeiste vorgegeben ist. Lediglich bei den Stufen ergäbe sich da noch Spielraum.

Spid

  • Gast
Der Gesetzgeber ist identisch mit dem Dienstherrn. Er legt einseitig die Bedingungen fest - ob es irgendwem sonst paßt oder nicht. Die Praxisrelevanz hat sich ja u.a. bei den einseitigen Arbeitszeiterhöhungen durch die Dienstherrn gezeigt, denn ich hatte durchaus wahrgenommen, daß weder Beamtenschaft noch deren berufsständischen Vertretungen damit einverstanden waren. Bei Tarifverhandlungen verhandeln die Koalitionen miteinander. Bei Verhandlungen über den Arbeitvertrag die Arbeitsvertragsparteien. Wird kein Einverständnis erzielt, kommt keine Änderung zustande.

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Da stellt sich wiederum die Frage nach der Einflussmöglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Als in den Nullerjahren im armen Land Berlin festgestellt wurde, dass man auch bei den Arbeitnehmern gespart werden muss, haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, die Arbeitszeit vorübergehend um 8-12 % zu kürzen, mit entsprechenden Gehaltseinbußen. Auch hier waren die Arbeitnehmer überwiegend damit nicht einverstanden, die verhandlungsführenden Gewerkschaften haben dies trotzdem gemacht.
Was hätte da der Einzelne machen sollen, wenn er nicht einverstanden war?

Spid

  • Gast
Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte? Der maßgebliche Unterschied ist, daß sich die Koalitionen - bei denen man entweder Mitglied ist oder an deren Verhandlungsergebnis man sich gebunden hat - einigen mußten. Bei den Knechten bedarf es keines Einvernehmens. Da hat man ja einfach so die Arbeitszeit verlängert - ohne Kompensation.

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Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte?

Für mich bedeutet das Verhandeln auf Augenhöhe, dass ich direkten Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen kann. Hier ists aber nun so, dass weite Teile der Verhandlungen auf die Gewerkschaften übertragen wurden, somit ohne Einflussmöglichkeit des Einzelnen. Insofern entscheiden Dritte über z.B. mein Einkommen, sei es der Gesetzgeber oder die Gewerkschaft.

Spid

  • Gast
Auf Augenhöhe hat man den Arbeitsvertrag verhandelt - und wenn da eine Bezugnahmeklausel drinsteht, steht halt eine Bezugnahmeklausel drin. Das führt aber eben gerade nicht, daß der AG einseitig agieren könnte. Vielmehr sind die AG im öD ja - mit Ausnahme des Bundes - ebenso Tarifunterworfene, die nicht selbst verhandeln. Beim Beamten entscheidet jedoch der Dienstherr ganz alleine und einseitig.

Christopher

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Vielen Dank!

Remarque

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Hallo Christopher,

deine Gedankengänge sind soweit wirklich gut und die Forenteilnehmer haben bereits einige Anmerkungen hinterlassen.

In deine Betrachtung ist sicherlich der Vergleich der Besoldung/Entgelt heranzuziehen.
A13/EG 13 findet man ja hier im Forum entsprechende Rechner. Hier kann man ja bereits das Brutto/Netto Gehalt vergleichen. Interessant ist es sicherlich sich mit den Zulagen (Familie/Kinder) zu befassen.

Als Beamter kannst du dich privat versichern, wie hoch dein Beitrag wäre hängt von deinem Alter, Vorerkrankungen etc. ab. Als Beamter zahlt man dann die PKV, welche bei kinderlosen normal 50% der PKV umfasst. Die weiteren Kosten für die KV übernimmt der Dienstherr in Form von "Beihilfe". Der 50% Wert der Deckung der PKV erhöht sich in manchen Bundesländern sofern man Kinder hat, sodass die PKV dann günstiger wird, da z.B. nur noch 30% "privat" versichert werden müssen.

Sofern du jedoch eine gewisse Verdienstgrenze überschreitest, musst du deine Kinder jedoch ebenfalls privat krankenversichern, sodass du diese zusätzlich versichern musst. Sofern die Ehefrau keine eigene KV hat, ist diese mit zu versichern (was die PKV dann in die Höhe treiben kann).
Als TB kannst du in deinem normalen GKV Beitrag deine Familie mitversichern. Deine Beiträge zur GKV steigern für gewöhnlich mit deinem Einkommen, bzw. durch Erhöhung der Beiträge (Zusatzbeitrag).
Die PKV erhöht Beiträge nach Bedarf, so zuletzt dieses Jahr (was bei mir zu ca. 25% Erhöhung geführt hat - Stichwort Niedrigszins).

Beim Vergleich Pension/Rente nicht die Zusatzversorgung als TB vergessen.

Ansonsten können TB problemlos kündigen, Arbeitgeber wechseln. So z.B. auch der Wechsel zwischen öD und freier Wirtschaft, sofern es dir irgendwann nicht mehr gefällt. Als TB ist der Wechsel zwischen den Bundesländern kein Problem.

Als Beamter ist ein Wechsel ebenfalls möglich. Jedoch läuft dies für gewöhnlich über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder direkter Versetzung. Hier kann dein Dienstherr ggf. sich etwas quer stellen, dies hinauszögern oder ggf. sogar verweigern (sofern ich dies weiß). Hier könnte man sich theoretisch aus dem Dienst entlassen lassen und beim neuen Dienstherren neu zum Beamten ernannt werden. Jedoch ist dies mit vielen Sorgen verbunden (sofern man sich diese macht), ggf. neue Probezeit sofern man schon Lebzeitbeamter war usw.

Sofern man als Beamter aus dem Dienst rausgeht, weil man in die freie Wirtschaft will, wird man nachversichert (In der RV). D.h. man verliert die Pensionsansprüche und wird aus seinem niedrigen Bruttogehalt nachversichert.

Da sich die Lebensplanungen durchaus ändern können, sollte man o.g. Berücksichtigen.

Zur Diskussion und Begrifflichkeit des Knechtes musste ich durchaus schmunzeln, wenn es mich leider nicht aktuell tangieren würde. Bei Beamten kann es durchaus sein, dass du höherwertige Tätigkeiten ausführen musst und dafür nicht die entsprechende Besoldung bekommst. TB sind nach ihrer nicht nur vorübergehend ausgeführten Tätigkeit zu bezahlen.




Christopher

  • Gast
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Remarque!

Also scheint im meinem Falle als Berufseinsteiger in einem anderen Bundesland E13 erstmal sinnvoller, um eine möglichst schnelle/unkomplizierte Rückkehr in die Heimat zu gewährleisten.