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Höhergruppierung E8 nach E9b. Ablauf?

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marwe:
Hallo zusammen,

als langer stiller Mitleser stellt sich mir nun zum ersten Mal eine Frage, welche ich über die Suche nicht beantworten konnte.

Situation:
Höhergruppierung E8 Stufe 5 nach E9b

Wird hier direkt von E8 nach E9b höhergruppiert oder wir der Umweg über E8 nach E9a nach E9b gemacht?

Beste Grüße

Spid:
Die Höhergruppierung erfolgt direkt in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt.

marwe:
Vielen Dank

sehe ich es richtig, dass dann die Höhergruppierung so aussehen würde?

aktuelle E8 Stufe 5 ist laut Tabelle 3455,35 €

E9b Stufe 3 ist laut Tabelle 3424,65 €, also weniger und kommt somit nicht in Frage
E9b Stufe 4 ist laut Tabelle 3831,78 €, damit höher und somit wird eingruppiert in E9b Stufe 4

Differenz: 376,43 €

Grüße

Spid:
Im Ergebnis E9b/4 ist zutreffend, der Weg zur Ermittlung ist jedoch falsch. Bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.

marwe:
also doch der "Umweg" wie ich ihn im Eingangspost beschrieben hätte?

das würde ja dann, vom Gehalt her, zu einem anderen Ergebnis führen, trotz gleicher Stufe.

Szenario:
Höhergruppierung E8 nach E9b => E8 nach E9a und direkt E9a zu E9b

1. Schritt:
aktuelle E8 Stufe 5 laut Tabelle 3455,35€
E9a SStufe 4 wäre mit 3424,65 € weniger als aktuell, also Hohergruppierung in E9a Stufe 5 mit 3831,78 €
Differenz: + 376,35 €

2. Schritt:
da E9a Stufe 5 und E9b Stufe 4 mit 3831,78€ gleich sind welchsel in E9b Stufe 4
damit kommt es zu zum Garantiebetrag in Höhe von 180 €

Differenz E8 Stufe 5 zu E9b Stufe 4  376,43 + 180 = 556,43 €

Korrekt?

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