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Höhergruppierung E8 nach E9b. Ablauf?
Spid:
Du hattest in Deinem Eingangspost nach der Höhergruppierung gefragt, nicht nach der Ermittlung der Stufe. Die Höhergruppierung erfolgt direkt in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung wird expressis verbis so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Die Stufenermittlung erfolgt im Wege Tabellenentgelt E9a/4<E8/5; E9a/5 >= E8/5; maßgeblich für die Zuordnung in E9b ist mithin das Tabellenentgelt der E9a/5; E9b/4=E9a/5; Stufenzuordnung erfolgt zu E9b/4.
Bei der Ermittlung des Anspruchs auf en Garantiebetrag werden keine Zwischenschritte einbezogen. Der Höhergruppierungsgewinn ist größer als der Garantiebetrag, der ansonsten an seiner statt zu zahlen wäre. Ein Garantiebetrag steht mithin nicht zu.
marwe:
Vielen Dank
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