Autor Thema: [NW] Wechsel in ein andere Kommune (Kommune A > Kommune B)  (Read 2172 times)

Kailer80

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Hallo in die Runde,

ich bin Beamter auf Lebenszeit in NRW und plane einen Wechsel (statutsgleich) in andere Kommune (Kommune A zu B) im Form der Versetzung. Ich hätte hierzu 3 Fragen:

1. Besteht die Möglichkeit mit einer höheren Erfahrungsstufe beim neuen Dienstherren einzusteigen (Bsp.: Derzeit Stufe 6, beim neuen Dienstherren erfolgt eine Übernahme in Stufe 9)? Da der Wechsel von Seiten des neuen Dienstherren z.B. unbedingt gewollt ist?

2. Sollte mir der neue Dienstherr schriftlich bestätigen, dass eine Weiterführung der Lebenszeitverbeamtung erfolgt?

3. Ist es üblich im Vorfeld einige Punkte schriftlich zu fixieren z.B. Beförderung in die A 16 erfolgt im Jahr 2022?

PS: Ich bin Quereinsteiger und im Beamtenrecht nicht wirklich firm.

Vielen Dank für Antworten.

Kailer
« Last Edit: 14.06.2021 03:47 von Admin2 »

Kleeblatt

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Antw:Wechsel in ein andere Kommune (Kommune A > Kommune B)
« Antwort #1 am: 12.06.2021 11:58 »
Immer wieder die gleichen Fragen zu den gleichen Themen. Immer wieder die Frage bzw. Aussage wann A16 oder höher?

Wer im Höheren Dienst ist möchte auch höhere Aufgaben vollziehen. Da muss erwartet werden können, dass dieser auch einmal ein Gesetz in die Hand nimmt und dies nachliest.

Jede Kommune ist eigener hoheitlicher Träger. Somit hat jede Kommune eine eigene Dienstherrenbefähigung. Damit regelt auch jede Kommune selber wie sie ihre beamte besoldet (mit Beachtung Richtline KGSt Anwendung).

Der neue Dienstherr gibt eine Ernennungsurkunde heraus und damit fertig. Er wird doch nicht die Katze im Sack kaufen und sich zu etwas verpflichten, wenn er den neuen Beamten nicht kennt.

BStromberg

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zu 1)
Einer erneuten Erfahrungsstufenfestsetzung bedarf es nicht, wenn das Statusbeamtenverhältnis innerhalb des Geltungsbereichs des jew. Besoldungsgesetzes fortgeführt wird.

zu 2)
nein, das bisherige Status-BV wird quasi fortgeführt; einer solchen Bestätigung bedarf es insofern nicht.

zu 3)
Probier es aus! Mit diesem Statement würdest du deine beamtenrechtliche Unwissenheit bestens zu Tage fördern. Man kann gewiss "locker" über solche Dinge unter 4-8 Augen "reden", aber eine einklagbare Zusicherung wirst du niemals erlangen... es besteht ja noch nicht mal ein Rechtsanspruch auf Beförderung!

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Kailer80

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Hallo zusammen,

besten Dank für die Antworten, bzgl. Punkt 3 geht es mir nicht um eine rechtsverbindliche Vereinbarung sondern vielmehr um eine avisierte Anhebung der Stelle im nächsten Jahr (sofern weitere Prämissen erfüllt sind, neue Stellenbeschreibung etc.), also eher eine Absichtserklärung, damit die gegenseitige Erwartungshaltung klar ist.

Danke und Grüße

Kailer

BStromberg

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Hallo zusammen,

besten Dank für die Antworten, bzgl. Punkt 3 geht es mir nicht um eine rechtsverbindliche Vereinbarung sondern vielmehr um eine avisierte Anhebung der Stelle im nächsten Jahr (sofern weitere Prämissen erfüllt sind, neue Stellenbeschreibung etc.), also eher eine Absichtserklärung, damit die gegenseitige Erwartungshaltung klar ist.

Danke und Grüße

Kailer

Klar, kann man alles miteinander bereden, aber am Ende des Tages steht man doch irgendwie mit leeren Händen da, weil es einem nicht garantiert werden kann. Manchmal mangelt es ja (unabhängig vom guten Willen) an Banalitäten wie dem Stellenplan oder z.B. der Haushaltssituation (Haushaltssicherungskonzept, Nothaushalt etc.).

Versprechen kann man einem viel,
den Menschen hinter die Stirn gucken aber meistens nicht.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)