Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Amtsleitung krank/Mehrverantwortung/materielle Kompensation?
SGL:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2021 16:01 ---Bei TB gibt es weder einen gD noch einen hD. Es handelt sich um Beamtenlaufbahnen, die für TB ohne jede Bedeutung sind. Mehrarbeit leisten Teilzeitbeschäftigte, wenn sie Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Beides könnte man bei bereits oberflächlicher Kenntnis des Tarifvertrags wissen - insbesondere als Volljurist. Eine Überqualifikation tatsächlicher Art wird also wohl kaum vorliegen. Ebenso genügt bereits diese oberflächliche Kenntnis, um zu wissen, daß es für eine Stufenlaufzeitverkürzung einer erheblich überdurchschnittlichen Leistung bedarf. Derlei wurde in der Sachverhaltsschilderung nicht vorgetragen. Auch bedarf es lediglich gewöhnlicher Auffassungsgabe, um der einschlägigen und genannten tariflichen Norm zu entnehmen, daß auf einer Zulage nach §14 TVÖD nicht bestanden werden muß, sondern sie schlicht zusteht, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Dazu bedarf es in erster Linie einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, die bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Eingruppierung führte. Auch derlei wurde nicht vorgetragen.
--- End quote ---
Hallo Spid,
gut möglich, dass mein Beitrag zu wenig Informationen für dich enthält, entschuldige.
Anmerkung: alle drei arbeiten 100%, mit "Mehrarbeit" meinte ich, dass einfach zusätzliche Aufgaben übernommen werden müssen, so dass ich mit den 39 Stunden nicht hinkomme, sondern eben 45 Stunden pro Woche.
Gerne kannst du auch vorschlagen, was ich am besten machen soll! Ja, ich bin Jurist, aber ich habe mich bisher nicht mit dem Beamten- und Tarifrecht befassen müssen (spielt im Studium auch keine Rolle). Und ich hatte mich jetzt auch nicht vertieft damit befasst (du siehst, ist mein erster Beitrag hier) :)
Spid:
Meinen Ausführungen ist doch klar zu entnehmen, daß es einer vertieften Auseinandersetzung - die man natürlich unternehmen sollte, wenn man die Anwendung des Tarifvertrags, der von Bezahlung bis Urlaub alles regelt, vereinbart - nicht bedarf, um das notwendige Wissen zu haben. Auch weitere Beiträge im Forum sind dafür nicht relevant. TB sind lediglich zur Leistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Sofern der AG keine Arbeitsstunden anordnet, müssen sie auch nicht geleistet werden. Eine Aufgabenwahrnehmung ist tariflich völlig unbeachtlich.
Eukalyptus:
--- Zitat von: SGL am 12.06.2021 16:06 ---...
Das mit dem Vorgesetzten ist ein guter Hinweis, das ist der Dezernent. Er schätzt meine Arbeit und mich sehr, gutes Verhältnis. Allerdings verlässt er dummerweise die Behörde auch nächste Woche :/
Es handelt sich um ein Veterinäramt, in dem Amtstierärzte arbeiten (Landesbeamte) und eben kommunale Beschäftigte wie ich.
--- End quote ---
Unabhängig vom genauen Pfad der beschritten wird (oder auch nicht) solltest du natürlich dringend nächste Woche mit dem Dezernenten sprechen und die Botschaft bzw. das Signal "Ich will eine Kompensation, weil..." herüberbringen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version