Autor Thema: Amtsleitung krank/Mehrverantwortung/materielle Kompensation?  (Read 2278 times)

SGL

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Hallo zusammen,

folgende berufliche Situation, zu der ich gerne euren Rat einholen würde:)

Ich arbeite in einem Amt, das als Untergliederung drei Sachgebiete (SG) enthält. Die Amtsleiterin (AL) selbst leitet zusätzlich SG 1, die stellvertretende AL leitet SG 2 und ich leite SG 3.

Die beiden Kolleginnen sind Beamtinnen in A 15 und A 14. Ich bin in EG 12, also auf einer gD-Stelle, obwohl ich selbst Volljurist und damit eigentlich im hD bin (insofern überqualifiziert, aber ich habe die Stelle damals aus diversen Gründen angenommen).

Nun ist es so, dass die AL letztes Jahr sieben Monate (März bis September) krankgeschrieben und demnach abwesend war. Die Mehrarbeit haben die stv. AL und ich aufgefangen. Sie hat eher das personelle bewältigt und ich die Facharbeit. Eine materielle Kompensation seitens der Behörde gab es damals in keiner Form, lediglich ein "Danke" nach der Rückkehr :D

Die AL kehrte dann im Oktober zurück. Gestern teilte sie nun mit, dass sie erneut in eine Klinik müsse und zunächst wieder 6 Wochen krankgeschrieben ist (wobei wir davon ausgehen, dass es wieder deutlich länger wird, da eine psychische Krankheit vorliegt und solangsam wohl eine Pensionierung im Raum steht).

Ab kommender Woche leiten also wieder die stv. AL und ich das Amt. Die Besonderheit ist nun, dass die stv. AL einen dreiwöchigen Urlaub und auch sonst gelegentlich frei hat, so dass de facto ich die Verantwortung für das Amt trage.

Daher nun meine Frage: ich will diesmal eine materielle Kompensation für meine Mehrarbeit und meine Mehrverantwortung. Mit welchen Vorschlägen soll ich diesbezüglich auf das Personalamt zugehen?

Mir fallen zwei Sachen ein: entweder einen vorgezogenen Stufeinaufstieg auf Stufe 4 fordern (seit Januar bin ich auf Stufe 3, so dass ich jetzt drei Jahre auf Stufe 4 warten müsste). Oder auf § 14 TVöD pochen (vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit), sofern das anwendbar ist, denn wie gesagt, die beiden Kolleginnen sind Landesbeamte und ich Kommunalbeschäftigter.

Ich würde mich sehr über weitere Ideen freuen oder auch über Einschätzungen, ob mein Begehren realistisch ist. Grundsätzlich bin ich aber einfach der Meinung, dass ich nicht noch einmal wie letztes Jahr aus "good will" einfach die Mehrverantwortung tragen will, das muss doch irgendwie vergütet/honoriert werden?

Ganz lieben Dank euch allen und viele Grüße!

Lars73

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Für eine Zulage nach § 14 TVöD wäre zu bewerten wie die aktuelle vorübergehende Tätigkeit zu bewerten ist. Bisher wurde nichts Vorgetragen was für eine höhere Eingruppierung als E12 sprechen würde.

Verhandlung über Stufenlaufzeitverkürzung ist natürlich möglich. Wie gut die Chancen sind hängt davon ab ob das Instrument bei euch genutzt wird und ob man bereit ist es bei dir zu verwenden.

Sinnvoll ist es erstmal mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Selten wird das Personalamt ohne ein entsprechendes Signal deinen Vorgesetzten da aktiv werden. Vorteilhaft wäre wenn der Vorgesetzte dort auf eine Lösung drängen würde.

"die beiden Kolleginnen sind Landesbeamte und ich Kommunalbeschäftigter."
Das Amt ist ein gemeinsames Amt des Landes und einer Kommune?

Spid

  • Gast
Bei TB gibt es weder einen gD noch einen hD. Es handelt sich um Beamtenlaufbahnen, die für TB ohne jede Bedeutung sind. Mehrarbeit leisten Teilzeitbeschäftigte, wenn sie Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Beides könnte man bei bereits oberflächlicher Kenntnis des Tarifvertrags wissen - insbesondere als Volljurist. Eine Überqualifikation tatsächlicher Art wird also wohl kaum vorliegen. Ebenso genügt bereits diese oberflächliche Kenntnis, um zu wissen, daß es für eine Stufenlaufzeitverkürzung einer erheblich überdurchschnittlichen Leistung bedarf. Derlei wurde in der Sachverhaltsschilderung nicht vorgetragen. Auch bedarf es lediglich gewöhnlicher Auffassungsgabe, um der einschlägigen und genannten tariflichen Norm zu entnehmen, daß auf einer Zulage nach §14 TVÖD nicht bestanden werden muß, sondern sie schlicht zusteht, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Dazu bedarf es in erster Linie einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, die bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Eingruppierung führte. Auch derlei wurde nicht vorgetragen.

SGL

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Für eine Zulage nach § 14 TVöD wäre zu bewerten wie die aktuelle vorübergehende Tätigkeit zu bewerten ist. Bisher wurde nichts Vorgetragen was für eine höhere Eingruppierung als E12 sprechen würde.

Verhandlung über Stufenlaufzeitverkürzung ist natürlich möglich. Wie gut die Chancen sind hängt davon ab ob das Instrument bei euch genutzt wird und ob man bereit ist es bei dir zu verwenden.

Sinnvoll ist es erstmal mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Selten wird das Personalamt ohne ein entsprechendes Signal deinen Vorgesetzten da aktiv werden. Vorteilhaft wäre wenn der Vorgesetzte dort auf eine Lösung drängen würde.

"die beiden Kolleginnen sind Landesbeamte und ich Kommunalbeschäftigter."
Das Amt ist ein gemeinsames Amt des Landes und einer Kommune?

Den ersten Satz verstehe ich leider nicht ganz. Ich nehme die Aufgaben der AL wahr und diese Stelle ist mit A 15 bewertet. Oder welche Infos brauchst du?

Ob Stufenverkürzung bei uns praktiziert wird, muss ich kommende Woche mal in Erfahrung bringen.

Das mit dem Vorgesetzten ist ein guter Hinweis, das ist der Dezernent. Er schätzt meine Arbeit und mich sehr, gutes Verhältnis. Allerdings verlässt er dummerweise die Behörde auch nächste Woche :/

Es handelt sich um ein Veterinäramt, in dem Amtstierärzte arbeiten (Landesbeamte) und eben kommunale Beschäftigte wie ich.

Lars73

  • Gast
Es braucht die Bewertung nach TVöD (aus der A15 kann man nichts ableiten). Daneben wäre halt zu klären welcher Zeitanteil die AL-Aufgaben sind. Die schlagen ggf. nicht auf die Gesamtbewertung durch.

SGL

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Bei TB gibt es weder einen gD noch einen hD. Es handelt sich um Beamtenlaufbahnen, die für TB ohne jede Bedeutung sind. Mehrarbeit leisten Teilzeitbeschäftigte, wenn sie Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Beides könnte man bei bereits oberflächlicher Kenntnis des Tarifvertrags wissen - insbesondere als Volljurist. Eine Überqualifikation tatsächlicher Art wird also wohl kaum vorliegen. Ebenso genügt bereits diese oberflächliche Kenntnis, um zu wissen, daß es für eine Stufenlaufzeitverkürzung einer erheblich überdurchschnittlichen Leistung bedarf. Derlei wurde in der Sachverhaltsschilderung nicht vorgetragen. Auch bedarf es lediglich gewöhnlicher Auffassungsgabe, um der einschlägigen und genannten tariflichen Norm zu entnehmen, daß auf einer Zulage nach §14 TVÖD nicht bestanden werden muß, sondern sie schlicht zusteht, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Dazu bedarf es in erster Linie einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, die bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Eingruppierung führte. Auch derlei wurde nicht vorgetragen.

Hallo Spid,

gut möglich, dass mein Beitrag zu wenig Informationen für dich enthält, entschuldige.

Anmerkung: alle drei arbeiten 100%, mit "Mehrarbeit" meinte ich, dass einfach zusätzliche Aufgaben übernommen werden müssen, so dass ich mit den 39 Stunden nicht hinkomme, sondern eben 45 Stunden pro Woche.

Gerne kannst du auch vorschlagen, was ich am besten machen soll! Ja, ich bin Jurist, aber ich habe mich bisher nicht mit dem Beamten- und Tarifrecht befassen müssen (spielt im Studium auch keine Rolle). Und ich hatte mich jetzt auch nicht vertieft damit befasst (du siehst, ist mein erster Beitrag hier) :)

Spid

  • Gast
Meinen Ausführungen ist doch klar zu entnehmen, daß es einer vertieften Auseinandersetzung - die man natürlich unternehmen sollte, wenn man die Anwendung des Tarifvertrags, der von Bezahlung bis Urlaub alles regelt, vereinbart - nicht bedarf, um das notwendige Wissen zu haben. Auch weitere Beiträge im Forum sind dafür nicht relevant. TB sind lediglich zur Leistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Sofern der AG keine Arbeitsstunden anordnet, müssen sie auch nicht geleistet werden. Eine Aufgabenwahrnehmung ist tariflich völlig unbeachtlich.

Eukalyptus

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Das mit dem Vorgesetzten ist ein guter Hinweis, das ist der Dezernent. Er schätzt meine Arbeit und mich sehr, gutes Verhältnis. Allerdings verlässt er dummerweise die Behörde auch nächste Woche :/

Es handelt sich um ein Veterinäramt, in dem Amtstierärzte arbeiten (Landesbeamte) und eben kommunale Beschäftigte wie ich.

Unabhängig vom genauen Pfad der beschritten wird (oder auch nicht) solltest du natürlich dringend nächste Woche mit dem Dezernenten sprechen und die Botschaft bzw. das Signal "Ich will eine Kompensation, weil..." herüberbringen.