Hallo zusammen,
folgende berufliche Situation, zu der ich gerne euren Rat einholen würde:)
Ich arbeite in einem Amt, das als Untergliederung drei Sachgebiete (SG) enthält. Die Amtsleiterin (AL) selbst leitet zusätzlich SG 1, die stellvertretende AL leitet SG 2 und ich leite SG 3.
Die beiden Kolleginnen sind Beamtinnen in A 15 und A 14. Ich bin in EG 12, also auf einer gD-Stelle, obwohl ich selbst Volljurist und damit eigentlich im hD bin (insofern überqualifiziert, aber ich habe die Stelle damals aus diversen Gründen angenommen).
Nun ist es so, dass die AL letztes Jahr sieben Monate (März bis September) krankgeschrieben und demnach abwesend war. Die Mehrarbeit haben die stv. AL und ich aufgefangen. Sie hat eher das personelle bewältigt und ich die Facharbeit. Eine materielle Kompensation seitens der Behörde gab es damals in keiner Form, lediglich ein "Danke" nach der Rückkehr
Die AL kehrte dann im Oktober zurück. Gestern teilte sie nun mit, dass sie erneut in eine Klinik müsse und zunächst wieder 6 Wochen krankgeschrieben ist (wobei wir davon ausgehen, dass es wieder deutlich länger wird, da eine psychische Krankheit vorliegt und solangsam wohl eine Pensionierung im Raum steht).
Ab kommender Woche leiten also wieder die stv. AL und ich das Amt. Die Besonderheit ist nun, dass die stv. AL einen dreiwöchigen Urlaub und auch sonst gelegentlich frei hat, so dass de facto ich die Verantwortung für das Amt trage.
Daher nun meine Frage: ich will diesmal eine materielle Kompensation für meine Mehrarbeit und meine Mehrverantwortung. Mit welchen Vorschlägen soll ich diesbezüglich auf das Personalamt zugehen?
Mir fallen zwei Sachen ein: entweder einen vorgezogenen Stufeinaufstieg auf Stufe 4 fordern (seit Januar bin ich auf Stufe 3, so dass ich jetzt drei Jahre auf Stufe 4 warten müsste). Oder auf § 14 TVöD pochen (vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit), sofern das anwendbar ist, denn wie gesagt, die beiden Kolleginnen sind Landesbeamte und ich Kommunalbeschäftigter.
Ich würde mich sehr über weitere Ideen freuen oder auch über Einschätzungen, ob mein Begehren realistisch ist. Grundsätzlich bin ich aber einfach der Meinung, dass ich nicht noch einmal wie letztes Jahr aus "good will" einfach die Mehrverantwortung tragen will, das muss doch irgendwie vergütet/honoriert werden?
Ganz lieben Dank euch allen und viele Grüße!