Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
Spid:
Eben, solange... und wenn irgendwann nicht mehr, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Die Eingruppierungsrelevanz besteht nämlich unabhängig von der Feststellung eines Gerichts.
Fragmon:
Es besteht trotzdessen ein Risiko: Unter der Annahme, das Personalreferat wird dich nach der Änderung des GVPL rechtswidrig in eine Entgeltgruppe 13 stecken, dann müsstest du dagegen Klagen. Wenn das Gericht in diesem Prozess feststellt, dass du bereits seit Anfang an nur E13 Tätigkeiten wahrnimmst, bist du am Ende trotz rechtswidrigem Verhalten des AG der Blöde.
Die Frage ist, ob du dir ein Schreiben seitens der Dienststelle ausstellen lassen kannst, dass sich keine Änderungen des Entgelts bzw. der Entgeltgruppe ergeben. Das hat zwar keine Auswirkung auf die korrekte Eingruppierung, könnte jedoch im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nützlich sein.
WasDennNun:
Und wenn der AG nach einigen Jahren seine Rechtsmeinung ändert und dich dann nach EG13 bezahlt, weil sich vor Jahren ja deine auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und dies eingruppierungsrelevant war, es nur keiner wusste oder bemerkte.
Dann muss man rückwirkend dieser Änderung des AVs widersprechen.
Spid:
Damit sich das Gegenüber dann totlacht? Allenfalls käme eine Anfechtung der konkludent erteilten Zustimmung wegen Irrtums in Betracht.
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