Autor Thema: Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe  (Read 2029 times)

totoughtotame

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Ich möchte gern einmal folgenden Fall zur Diskussion stellen; mein Arbeitsplatz ist derzeit nach EG 14 TV-L bewertet und danach werde ich auch bezahlt. Ein Aufgabenbereich, der ein Drittel meiner Planstelle ca. ausmacht, kann aber aus rechtlichen Gründen nur von Beamten ausgeführt werden, wobei eine Verbeamtung  aus diversen Gründen nicht in Frage kommt. Dieser Aufgabenbereich rechtfertigt aber wohl im wesentlichen die Bewertung der Planstelle auf EG14.
Nunmehr soll der Geschäftsverteilungsplan aus nachvollziehbaren Gründen geändert werden, weil diese Aufgabe derzeit nicht bearbeitet werden kann und ich bei einer Vollzeitbeschäftigung nur eine faktische 2/3 Stelle belege (wobei ich natürlich schon jetzt faktisch andere Aufgaben mache, nur halt ohne GVP). Jetzt ergibt sich folgendes Problem; dieses Aufgabenfeld ist Einzige, dass EG 14 "wert" ist in meinem Referat, ansonsten gibt es nur noch Referatsleiteraufgaben für A16 oder halt andere Aufgaben bzw. Stellen die EG13 oder weniger bewertet sind. Ich bin mir unsicher, ob ich einer solchen Änderung des GVP zustimmen sollte, innerhalb dessen mein Arbeitsplatz z.B. mit EG13 Aufgaben "aufgefüllt" wird oder ich dies blockieren sollte. Mir ist schon klar, dass man mir effektiv kein Geld nehmen kann, weil sich mein gültiger Arbeitsvertrag ohne meine Zustimmung nicht ändern lässt. Nur frage ich mich, ob es andere Auswirkungen haben kann, die ich bis jetzt noch nicht übersehe, etwa in Zukunft, falls man sich auf eine andere Stelle bewerben möchte.
Wie ist das Meinungsbild in dieser Sache ?

Spid

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #1 am: 13.06.2021 17:17 »
Neben dem Umstand, daß Geschäftsverteilungspläne nicht der Zustimmung von Beschäftigten bedürfen, ist nicht erkennbar, inwiefern es sich überhaupt um eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit handeln sollte - und ob diese eingruppierungsrelevant wäre. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung kann der AG grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts vornehmen. Er bedarf dazu nicht Deiner Zustimmung, er muß Dich dazu nicht einmal hören oder Dich auch nur im Vorhinein über seine Planung informieren.

totoughtotame

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #2 am: 13.06.2021 21:34 »
das sehe ich-ehrlich gesagt anders. Wenn sich ein Drittel meiner Tätigkeit verändert und durch eine Andere ersetzt wird, die aber schlechter bewertet ist, wäre es eben eingruppierungsrelevant und wahrscheinlich würde dies auch einen neuen Arbeitsvertrag bedingen, der wohl nicht kommen würde, sondern man von einer stillschweigenden Fortsetzung ausginge, um das Ganze überhaupt durch den PR zu bekommen.

Spid

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #3 am: 13.06.2021 21:42 »
Die Bewertung ist ohnehin unbeachtlich. Aus den Angaben läßt sich nicht mal begründet vermuten, es handele sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Ein neuer Arbeitsvertrag ist keinesfalls erforderlich.

WasDennNun

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #4 am: 14.06.2021 09:17 »
Ob eine Tätigkeitsänderung eingruppierungsrelevant ist oder nicht kann nur ein Gericht entscheiden.
Solange jedoch AG und AN sich darüber einig in der jeweiligen Rechtsmeinung sind, dass es keine eingruppierungsrelevante Änderung ist, dann passiert ja auch nichts.

Ob es für dich für zukünftige Bewerbungen von Vorteil oder Nachteil ist, wo du im GVP stehst, kann keiner Beurteilen.

Spid

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #5 am: 14.06.2021 09:28 »
Eben, solange... und wenn irgendwann nicht mehr, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Die Eingruppierungsrelevanz besteht nämlich unabhängig von der Feststellung eines Gerichts.

Fragmon

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #6 am: 14.06.2021 10:29 »
Es besteht trotzdessen ein Risiko: Unter der Annahme, das Personalreferat wird dich nach der Änderung des GVPL rechtswidrig in eine Entgeltgruppe 13 stecken, dann müsstest du dagegen Klagen. Wenn das Gericht in diesem Prozess feststellt, dass du bereits seit Anfang an nur E13 Tätigkeiten wahrnimmst, bist du am Ende trotz rechtswidrigem Verhalten des AG der Blöde.

Die Frage ist, ob du dir ein Schreiben seitens der Dienststelle ausstellen lassen kannst, dass sich keine Änderungen des Entgelts bzw. der Entgeltgruppe ergeben. Das hat zwar keine Auswirkung auf die korrekte Eingruppierung, könnte jedoch im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nützlich sein.

WasDennNun

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #7 am: 14.06.2021 11:11 »
Und wenn der AG nach einigen Jahren seine Rechtsmeinung ändert und dich dann nach EG13 bezahlt, weil sich vor Jahren ja deine auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und dies eingruppierungsrelevant war, es nur keiner wusste oder bemerkte.
Dann muss man rückwirkend dieser Änderung des AVs widersprechen.

Spid

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Antw:Änderung GVP- Auswirkungen auf Entgeldgruppe
« Antwort #8 am: 14.06.2021 11:27 »
Damit sich das Gegenüber dann totlacht? Allenfalls käme eine Anfechtung der konkludent erteilten Zustimmung wegen Irrtums in Betracht.