Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Höhergruppierung auf Eis gelegt
Bart:
Da es sich bei mir um die aufstiegt von 9a auf 9b handelt müsste doch
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html
Sonderregelung E 9a -> E 9b
Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
Dies gilt lediglich für Höhergruppierung von E 9a nach E 9b, aber nicht für Höhergruppierungen ausgehend von E 9b oder ausgehend von E 9a mit Überspringen von E 9b.
greifen oder habe ich das falsch verstanden.
Spid:
Man kann eine Höhergruppierung weder einreichen noch diese prüfen oder genehmigen. Sie findet ohne Zutun der Arbeitsvertragsparteien statt, §§12, 17 Abs. 5 TVÖD. Die behauptete Sonderregelung gibt es nicht.
Bart:
ich kann Ihnen leider nicht folgen. meine Einstellungen erfolgte in 9a und auf Grund zusätzlicher aufgaben erfülle ich die Bedingungen für 9b. Ich kann ja jetzt nicht in die Personalstelle gehen und sagen ab jetzt überweist ihr mir mein Gehalt nach 9b Stufe 3 und nicht mehr nach 9a Stufe 3 und die Stufe fangt wieder 0 monaten an. Und auch in die Entgeltordnung des Bundes spricht von Prüfung der Höhergruppierung in den Fall Beispielen.
Spid:
Sofern die nicht nur vorübergehend auszuübende zur Eingruppierung in E9b führt, bist Du seit der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Damit besteht seitdem Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Da der AG somit säumiger Schuldner ist, kann man diesen sehr wohl zur Zahlung auffordern - wenn msn ihn nicht gleich auf Leistung verklagen möchte. Die EGO Bund tut nichts von dem, was Du behauptest.
Lars73:
Die zentrale Frage ist ob höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden. Vermutlich hatte dein Vorgesetzter lediglich angeregt solche Aufgaben zu übertragen. Dann besteht kein Anspruch. Wenn die höherwertigen Aufgaben die eine E9b begründen übertragen wurden besteht Anspruch auf die entsprechende Bezahlung.
Hinsichtlich der Stufenlaufzeit. Weder findet der TVöD (VKA) auf dein Arbeitsverhältnis statt noch gibt es dort noch die beschriebene Regelung, da diese 2018 gestrichen wurde.
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