Ich möchte gern einmal folgenden Fall zur Diskussion stellen; mein Arbeitsplatz ist derzeit nach EG 14 TV-L bewertet und danach werde ich auch bezahlt. Ein Aufgabenbereich, der ein Drittel meiner Planstelle ca. ausmacht, kann aber aus rechtlichen Gründen nur von Beamten ausgeführt werden, wobei eine Verbeamtung aus diversen Gründen nicht in Frage kommt. Dieser Aufgabenbereich rechtfertigt aber wohl im wesentlichen die Bewertung der Planstelle auf EG14.
Nunmehr soll der Geschäftsverteilungsplan aus nachvollziehbaren Gründen geändert werden, weil diese Aufgabe derzeit nicht bearbeitet werden kann und ich bei einer Vollzeitbeschäftigung nur eine faktische 2/3 Stelle belege (wobei ich natürlich schon jetzt faktisch andere Aufgaben mache, nur halt ohne GVP). Jetzt ergibt sich folgendes Problem; dieses Aufgabenfeld ist Einzige, dass EG 14 "wert" ist in meinem Referat, ansonsten gibt es nur noch Referatsleiteraufgaben für A16 oder halt andere Aufgaben bzw. Stellen die EG13 oder weniger bewertet sind. Ich bin mir unsicher, ob ich einer solchen Änderung des GVP zustimmen sollte, innerhalb dessen mein Arbeitsplatz z.B. mit EG13 Aufgaben "aufgefüllt" wird oder ich dies blockieren sollte. Mir ist schon klar, dass man mir effektiv kein Geld nehmen kann, weil sich mein gültiger Arbeitsvertrag ohne meine Zustimmung nicht ändern lässt. Nur frage ich mich, ob es andere Auswirkungen haben kann, die ich bis jetzt noch nicht übersehe, etwa in Zukunft, falls man sich auf eine andere Stelle bewerben möchte.
Wie ist das Meinungsbild in dieser Sache ?