Autor Thema: Versetzung /Abordnung oder Umsetzung  (Read 2029 times)

Fragmon

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Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« am: 14.06.2021 10:20 »
Hallo,

folgende Frage:

Im Bereich des TV-L (Länderebene) gibt es meist eine dreiteilige Behördenstruktur. Ministerien, oberere Staatsbehörde, untere Staatsbehörden.

Eine Abordnung ist laut TV-L, die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Nun sind aufgrund unterschiedlicher Kommentierungen Fragen entstanden, ob es sich nur um eine Umsetzung oder eine Abordnung handelt.

Fall: Befristeter Wechsel des Beschäftigten innerhalb einer Behörde an einen anderen Dienstort (sozusagen unter dem gleichen Behördenleiter). Nach meinem dafürhalten, handelt es sich um eine Umsetzung. Laut TV-L Kommentierung ist dies aber eine Abordnung, da es sich um eine andere Dienststelle / Betrieb handelt)

Spid

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Antw:Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« Antwort #1 am: 14.06.2021 10:37 »
Nach BAG, Urteil v. 21.06.1990 - 6 AZR 342/88 ist Dienststelle die regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt. Eine "Umsetzung" gibt es tariflich nicht, es handelt sich um einen personalvertretungsrechtlichen Begriff, der tariflich unbeachtlich ist.

Fragmon

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Antw:Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« Antwort #2 am: 14.06.2021 12:01 »
Ja Umsetzung als Synonym für im Rahmen des Direktionsrecht ausgeführte Aufgabenveränderung. Hintergrund ist, ob bei dieser Maßnahme (Neue Zuordnung mit Dienstortwechsel innerhalb der Behörde) Reisekosten / Trennungsgeldansprüche bestehen.

Spid

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Antw:Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« Antwort #3 am: 14.06.2021 12:22 »
Wenn eine auch nur geringfügie Abgrenzbarkeit vorliegt - bspw. durch eine abweichende Firma (etwa durch den Zusatz "Außenstelle Brakel" zu "Bundesamt für Gendergedöns") im Schriftverkehr - handelt es sich um eine Abordnung im tarifrechtlichen Sinne. Ob es sich dabei dann um auch um eine solche im reisekosten-/trennungsgeldrechtlichen Sinne handelt, ist tariflich nicht geregelt.

Fragmon

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Antw:Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« Antwort #4 am: 14.06.2021 14:10 »
Es nutzen alle den gleichen Briefbogen jedoch ist die Anschrift in der Signatur eine andere. Es gibt aber keine Begriffe wie Außenstellen. Einzig der Dienstort ist unterschiedlich. Alle Standorte der Behörde haben aber eine zentralen OPH Bereich und keine standortbezogenen OPH Bereiche.

Spid

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Antw:Versetzung /Abordnung oder Umsetzung
« Antwort #5 am: 14.06.2021 14:28 »
Ich denke mal, der Hinweis ist dahingehend gemeint, daß es keinen abgegrenzten eigenen sächlichen oder räumlichen Zuständigkeitsbereich gibt. Dann handelt es sich wohl auch nicht um eine Abordnung im tariflichen Sinne.