Schlechtwetter

Begonnen von Marianne, 01.06.2021 06:06

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Marianne

Gibt es Regelungen wonnach bei schlechtem Wetter (unabhängig einer Vergütung), AN nicht ihre volle Arbeitszeit leisten müssen?

Spid


superbraz

Wer definiert denn schlechtes Wetter?
Mir ist es früh´s auch oft zu warm, zu kalt, zu nass, zu trocken, zu windig, zu hell oder zu dunkel.

Pham Nuwen

Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisko.

Allenfalls bei extremsten Wetterlagen ist es möglich nach Ankündigung(!) abmahnfrei fernzubleiben.

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Wir können bei Regenwetter (es genügt wenn es um 7 Uhr regnet) "schlechtwetterfrei" machen. Das heißt 8,5h bzw 5h freibekommen, aber dafür nur 6 bzw 4h Überstunden einsetzen. Gilt aber nur für Forst und Bauhof.