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Fachkräftezulage (VKA): Vorweggewährung von Stufen

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mohlo:

--- Zitat von: Spid am 15.06.2021 10:10 ---Ob die Gewährung den Mitgliedern der Mitgliedsverbänden damit ermöglicht wird oder dies nicht in einigen Ländern an Einschränkungen im Gemeindeordnungsrecht scheitert, kann dahingestellt bleiben. Der TVÖD trifft zu übertariflichen Zulage naheliegenderweise kein Regelungen.

--- End quote ---
Gehen wir mal davon aus, dass der AG die FKZ (VKA) anwenden darf und will. Ist dann eine Gewährung des Stufe 4 bei Neueinstellung möglich. Vorausgesetzt es dient der Personalgewinnung und es ist entsprechend begründet.

mohlo:

--- Zitat von: Lars73 am 15.06.2021 10:21 ---@mohle
Spid geht davon aus, dass Fragen zu nicht tariflichen Regelungen im Bereich "Allgemeine Diskussion" zu stellen sind.

Eine Stufenzuordnung im Sinne TVöD bei Einstellung ohne Berufserfahrung ist weder in Stufe 3 noch in 4 möglich.

Soweit die Voraussetzungen der Richtlinie vorliegen gilt:
Eine Vorweggewährung der Stufe 3 bei Einstellung kann bei vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ggf. erfolgen ohne als Mitglied in Konflikt mit dem Arbeitgeberverband zu geraten. Stufe 4 wäre ggf. nach der Satzung des entsprechenden Arbeitsgeberverbands unzulässig und könnte zum Ausschluss führen. Vorweggewährung Stufe 3 und Zulage wäre ohne Konflikt mit dem Arbeitsgeberverband denkbar. Vorweggewährung Stufe 4 nur bei drohender Abwanderung.

--- End quote ---

Besten Dank! Das ist die Antwort, die ich benötigte.

@Spid: Ähnlich gelagerte Fragen werden ich gerne zukünftig im Bereich "Allgemeine Diskussion" platzieren. 

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