Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5869 times)

Ungeimpft

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 19.06.2021 12:31 »

Zitat
Wenn du in der Stufe 4 kommst, fällt dann die Zulage auch weg?

Zitat aus Vertrag: "die Eingruppierung erfolgt gem. §12 TV-L entsprechend den auszuübenden Tätigkeiten nach Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 in die Entgeltgruppe 11 TV-L Stufe 3.  Im Genehmigungsprozess ist eine Vorweggewährung der Stufe 4 gem. § 16 Abs. 5 TV-L".
Damals wurde es genehmigt.

Logischerweise wenn ich die EG11/4 erreiche, dann fällt die Zulage weg. Aber wo kann man das genauer erfahren? Nur beim Personalrat?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 19.06.2021 14:05 »
Wieso Personalrat? Die sind ja nicht befugt, Rechtsberatung zu machen.
Ich würde es so verstehen, dass dir nur das Entgelt der Stufe 4 vorweg gewährt wurde, und nicht das Entgelt einer Stufe mehr als der aktuellen Stufe.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 19.06.2021 14:10 »


Zitat
Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja  36014 bedeutet.
Vielleicht so kurzfristig gibt mir mein Chef keine Hochgruppierung. Man muss das noch besprechen.
Also dein Chef gibt dir keine Hochgruppierung, sondern dein Chef beantragt beim AG die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten für dich, damit du hochgruppiert wirst.
Zitat
Zitat
und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?
Ich habe natürlich keine Garantie, aber mir wurde noch während Bewerbungsgespräch gesagt, dass es eine Möglichkeit gibt "in ein paar Jahren in EG12 hochgruppiert zu werden". Nach 1 Jahr wurde diese Aussage noch mal bestätigt und dafür habe ich noch 2 neue Liegenschaften zur Betreuung bekommen.
Weil der AG glaubt, dass man in ein paar Jahren Tätigkeiten für dich  sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1/3 heraus hebt.

Und das kann nur sein, in dem man in die Zukunft schauen kann, oder weiß, dass man Personalveränderungen hat und Tätigkeitszuschnitte ändert.

(oder man den TB bescheißt, weil er schon EG12 ist, es nur nicht ausgezahlt bekommt.)

Ungeimpft

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 21.06.2021 08:15 »
Wenn AG mir ein mal EG12 gibt, darf er sie später aus irgendwelchem Grund zurücknehmen?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 21.06.2021 08:20 »
Der AG „gibt“ keine E12. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 21.06.2021 08:23 »
Wenn AG mir ein mal EG12 gibt, darf er sie später aus irgendwelchem Grund zurücknehmen?
Wenn der AG die eine Entgelt in höhe von EG12 gibt, ohne das du entsprechende Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann ja.

Wenn der AG dir Tätigkeiten die zur EG12 führt überträgt, dann kann er dieses nicht einseitig grundlos wieder ändern.