Wird meine Vorweggewährung in dem Fall nicht berücksichtigt und ich komme nur in EG12/3, ohne jegliche Zulage/Vorweggewährung?
Das kommt darauf an was und wie vereinbart ist.
in der Regel wird die Vorweggewährung bei einer HG beendet.
Also solltest du halt der HG nicht zustimmen, sofern nicht eine neue Zulage vereinbart wird, die zumindest den Verlust ausgleicht, wenn es dir um die kurzfristige Geldsituation geht.
Wenn du in der Stufe 4 kommst, fällt dann die Zulage auch weg? Warum erhältst du dann nicht eine Zulage zur Stufe 5?
Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja 36014 bedeutet.
und in 7 Jahren dann in der Stufe 5 (bezogen auf Variante 3 1,5 Jahre später)
Also wenn du schon rein monetär denkst, dann mach dir mal eine längerfristige Rechnung
und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?