Entschuldigung ich meinte nach dem reinen Gesetzestext.
Ja ich verstehe es, dass man abweichende Regelungen treffen kann. Aber von der reinen Systematik ist das schwer zu vermitteln, dass identische Begriffe, besonders wenn sie noch das gleiche Thema betreffen, anders (abseits des Wortlauts) ausgelegt werden, ohne anders im Text definiert zu werden.
Wenn eine abweichende Regelung getroffen wird, wäre es doch besser, den Begriff dann auch zu definieren, so wie es in vielen anderen Gesetzen erfolgt (....im Sinne des Gesetzes / Tarifvertrages ist....).
Insbesondere im Rahmen der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten ist diese unverständliche Auslegung von identischen Begriffen schwer zu erklären, dass diese entscheidende Einschränkung bzw. Öffnung erst auf Kommentierungsebene besprochen wird. (nicht auf Niederschrift oder Protokollerklärungsseite).