Autor Thema: Höhergruppierungantrag 9a in die 9b  (Read 1657 times)

C4H4N1

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Höhergruppierungantrag 9a in die 9b
« am: 21.06.2021 20:45 »
Moin Kolleginnen und Kollegen,

ich bin in Bremen bei einem Kommunalen AG eingestellt als Bauaufseher (TV-L 9a).
Ich bin gelernter Handwerksmeister.
Bei meiner Arbeit nehme ich Ingenieuraufgaben wahr und soll diese auch mehr als 51% dauerhaft machen. Nun wurde mir von meiner Abteilungen geraten einen Höhergruppierungsantrag von der 9a in die 9b als Techniker zu stellen. Der Kommunale Arbeitgeber Verband möchte den Antrag durch eine Arbeitsplatzüberprüfung kontrollieren und nicht nach Aktenlagen entscheiden. Ich bin bin mir auch sicher das dieser positiv ausfallen wird, da ich identisch wie meine Kollegen, die in der EG 12 arbeiten entsprechend Tätigkeiten ausübe.

Nun meine Frage, kann die Überprüfung ergeben das ich Aufgaben wahrnehme die höher als 9b sind ?
Kann mir dann mein AG die Aufgaben entziehen oder wie läuft das ab ?
Muss ich mich auf die Arbeitsplatzüberprüfung vorbereiten oder einfach wie gehabt arbeiten :-D ?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Spid

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Antw:Höhergruppierungantrag 9a in die 9b
« Antwort #1 am: 21.06.2021 20:51 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich - und so auch hier - weder vorgesehen noch erforderlich.

Die Überprüfung kann alles mögliche ergeben - das ist aber für die Eingruppierung völlig ohne Belang.

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung.

Warum sich auf etwas völlig bedeutungsloses vorbereiten?

C4H4N1

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Antw:Höhergruppierungantrag 9a in die 9b
« Antwort #2 am: 21.06.2021 21:38 »
Hallo Spid,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Gruß
C4H4N1  :)