Autor Thema: Regelungen Abmahnung  (Read 5224 times)

KommunenJoe

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Regelungen Abmahnung
« am: 15.06.2021 19:51 »
Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 2,5 Jahren eine Abmahnung von meiner Kommune (NRW) als Angestellter erhalten. In einem Gespräch mit einem Bekannten kam Heute das Thema auf, dass die Möglichkeit bestehen könnte, formlos eine Löschung zu beantragen. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht, dies läge im eigenen Ermessen.
Google und eine Suche im TVöD VKA brachte mich diesbezüglich nicht weiter.

Könnte mir hier geholfen werden, nach welchen rechtlichen Grundlagen eine Abmahnung bei Kommunen gehandhabt wird und ob die Möglichkeit besteht die Abmahnung löschen zu lassen?

Vielen Dank und einen schönen Abend!

Joe

Spid

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« Antwort #1 am: 15.06.2021 19:52 »
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.

EiTee

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #2 am: 15.06.2021 20:22 »
Was soll die Löschung bringen?
Was ist eine Abmahnung nach 2,5 Jahren noch wert?
Wer glaubt hier an die 3 Abmahnungen Regelung?

Das ist die Antwort.

Damiane

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #3 am: 17.06.2021 07:13 »
Eine Löschung sorgt für eine saubere Personalakte  ;)

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #4 am: 17.06.2021 08:28 »
Auch wenn unsere Forenheldin wieder einmal eine Frage ignoriert weil sie an der falschen Stelle gestellt ist, hier ein kleiner Auszug aus einem ver.di Info - Flyer.
Dieser zeigt das es sinnvoll sein kann sich darum zu kümmern.

Wie lange wirken Abmahnungen in der Personalakte?

Es gibt hier keine Verjährungsfristen. Entscheidend sind also immer die "Umstände des Einzelfalls". Eine Abmahnung wegen geringen Verstößen kann so auch nach einem Jahr schon ihre Wirkung verlieren, bei schwerem Fehlverhalten aber auch über zwei Jahre hinaus wirken.

Möglichkeiten der Betroffenen

Eine Abmahnung ist eine notwendige Vorstufe zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Sie ist deshalb nach Form und Inhalt geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtstellung zu beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, dass reagiert wird. Beachtet werden sollte zunächst, dass die Abmahnung bei der Übergabe nur kommentarlos zur Kenntnis genommen wird.

Spid

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #5 am: 17.06.2021 08:39 »
Dies zeigt in erster Linie, daß Verdi "Info Flyer" bestenfalls tauglich sind, wenn einem das Toilettenpapier ausgegangen ist. Die Abmahnung ist bereits eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die pauschale Behaptung, sie sei notwendige Vorstufe zu anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, ist unzutreffend und es genügt, gegen die Abmahnung vorzugehen, wenn man gegen eine darauf gestützte andere arbeitsrechtliche Maßnahem vorgeht. Wer Inhalte von Verdi verbreitet, hilft auch nigerianischen Prinzen oder läßt sich einen Reichsbürger-Paß ausstellen...

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #6 am: 17.06.2021 09:11 »
Ist der TVöd nicht inhaltlich von Verdi mitgestaltet?

Du behauptest wer Inhalte des TVöd verbreitet unterstützt auch Reichsbürger. Willst du dich damit outen oder diffamieren?

Spid

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #7 am: 17.06.2021 09:19 »
Da es sich beim TVÖD eben um keinen Inhalt von Verdi handelt, offenbarst Du nur wieder Deine Unzulänglichkeiten.

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #8 am: 17.06.2021 09:23 »
Wer füllt den TVöD mit Inhalt?

Spid

  • Gast
Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #9 am: 17.06.2021 09:25 »
Die TVP.

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #10 am: 17.06.2021 10:02 »
vertreten durch...?

Spid

  • Gast
Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #11 am: 17.06.2021 10:45 »
Keine Ahnung. Beim Bund war das letztens der Seehofer.

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #12 am: 17.06.2021 11:23 »
Deine Unwissenheit, mit der man im Übrigen Enzyklopädien füllen kann, ändert nichts an deiner Aussage.


Also:

Ist der TVöd nicht inhaltlich von Verdi mitgestaltet?

Du behauptest wer Inhalte des TVöd verbreitet unterstützt auch Reichsbürger. Willst du dich damit outen oder diffamieren?

Spid

  • Gast
Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #13 am: 17.06.2021 12:00 »
Es ändert nichts an meiner Aussage. Sie steht aber in keinem Zusammenhang zu Deiner.

Wdd3

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Antw:Regelungen Abmahnung
« Antwort #14 am: 17.06.2021 13:38 »
Dein Problem den Zusammenhang deiner Aussage zu verstehen ist somit dein eigenes.
Das erinnert mich an die betreuten Mitarbeiter (deine Generation nannte sie Sorgenkinder) aus einem Bistro bei Büsum. Die waren intellektuell auch nicht immer in der Lage ihren eigenen Aussagen zu folgen.