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Regelungen Abmahnung
KommunenJoe:
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 2,5 Jahren eine Abmahnung von meiner Kommune (NRW) als Angestellter erhalten. In einem Gespräch mit einem Bekannten kam Heute das Thema auf, dass die Möglichkeit bestehen könnte, formlos eine Löschung zu beantragen. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht, dies läge im eigenen Ermessen.
Google und eine Suche im TVöD VKA brachte mich diesbezüglich nicht weiter.
Könnte mir hier geholfen werden, nach welchen rechtlichen Grundlagen eine Abmahnung bei Kommunen gehandhabt wird und ob die Möglichkeit besteht die Abmahnung löschen zu lassen?
Vielen Dank und einen schönen Abend!
Joe
Spid:
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.
EiTee:
Was soll die Löschung bringen?
Was ist eine Abmahnung nach 2,5 Jahren noch wert?
Wer glaubt hier an die 3 Abmahnungen Regelung?
Das ist die Antwort.
Damiane:
Eine Löschung sorgt für eine saubere Personalakte ;)
Wdd3:
Auch wenn unsere Forenheldin wieder einmal eine Frage ignoriert weil sie an der falschen Stelle gestellt ist, hier ein kleiner Auszug aus einem ver.di Info - Flyer.
Dieser zeigt das es sinnvoll sein kann sich darum zu kümmern.
Wie lange wirken Abmahnungen in der Personalakte?
Es gibt hier keine Verjährungsfristen. Entscheidend sind also immer die "Umstände des Einzelfalls". Eine Abmahnung wegen geringen Verstößen kann so auch nach einem Jahr schon ihre Wirkung verlieren, bei schwerem Fehlverhalten aber auch über zwei Jahre hinaus wirken.
Möglichkeiten der Betroffenen
Eine Abmahnung ist eine notwendige Vorstufe zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Sie ist deshalb nach Form und Inhalt geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtstellung zu beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, dass reagiert wird. Beachtet werden sollte zunächst, dass die Abmahnung bei der Übergabe nur kommentarlos zur Kenntnis genommen wird.
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