Dies zeigt in erster Linie, daß Verdi "Info Flyer" bestenfalls tauglich sind, wenn einem das Toilettenpapier ausgegangen ist. Die Abmahnung ist bereits eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die pauschale Behaptung, sie sei notwendige Vorstufe zu anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, ist unzutreffend und es genügt, gegen die Abmahnung vorzugehen, wenn man gegen eine darauf gestützte andere arbeitsrechtliche Maßnahem vorgeht. Wer Inhalte von Verdi verbreitet, hilft auch nigerianischen Prinzen oder läßt sich einen Reichsbürger-Paß ausstellen...