Autor Thema: Von E5 auf E9a möglich?  (Read 5838 times)

Bayern1990

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Von E5 auf E9a möglich?
« am: 16.06.2021 07:06 »
Guten Morgen,

ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist, von einer E5 Stelle sich direkt auf eine E9 a Stelle zu bewerben oder geht es nur Stufenweise (E5 -> E6 -> E7 -> E8 -> E9a)?

Danke im vorraus,

Gruß

Spid

  • Gast
Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #1 am: 16.06.2021 07:07 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Wdd3

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #2 am: 16.06.2021 07:18 »
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.

Spid

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #3 am: 16.06.2021 07:22 »
Inwiefern wäre eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?

Wdd3

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #4 am: 16.06.2021 07:32 »
Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?

WasDennNun

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #5 am: 16.06.2021 08:06 »
ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist,
Ja, ist möglich.


Spid

  • Gast
Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #6 am: 16.06.2021 08:40 »
Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?

WasDennNun

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #7 am: 16.06.2021 09:11 »
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.
Spids Einwand zielt wohl auf obiges.
Es sollte wohl heißen: Bei Eignung, kannst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Zumindest wir laden nicht alle ein die formal geeignet sind.

Spid

  • Gast
Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #8 am: 16.06.2021 09:31 »
Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?

Und inwiefern hilft eine falsche Antwort dem Fragesteller? Der Hinweis auf eine falsche Antwort ist hingegen immer hilfreich.

Wdd3

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #9 am: 16.06.2021 09:42 »
Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.

Spid

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #10 am: 16.06.2021 09:49 »
Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.

MrRossi

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #11 am: 16.06.2021 10:02 »
Ich sehe es so:
Der Irrglaube ist, dass die Benennung des Unterforums ausschließlich für Tarifvertragsfragen genutzt wird (werden soll). Wir sind im Forum öffentlicher Dienst, und die Zuordnung der Fragen wurde lediglich durch die Zuordnung zu den Tarifverträgen erleichtert.

Spid

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #12 am: 16.06.2021 10:06 »
Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.

Wdd3

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #13 am: 16.06.2021 10:21 »
Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.

Meine Antwort auf die Frage war absolut richtig. Daran änder auch dein mimimi nichts.






« Last Edit: 17.06.2021 01:38 von Admin2 »

Spid

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Antw:Von E5 auf E9a möglich?
« Antwort #14 am: 16.06.2021 10:32 »
Deine Antwort lautete:

Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Wenn nicht, ist die Antwort falsch. So einfach ist das.