Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von E5 auf E9a möglich?
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 16.06.2021 10:06 ---Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.
--- End quote ---
Was soll die verlinkte Antwort hervorbringen? Irgendein Geschreibsel in irgendeinem Post von einem der 5000 Themen?
Darüber sollen unkundige im Bilde sein?
Geht es meiner Auffassung nach vielmehr um den Austausch durch "Gleichgesinnte" "Mitleidende" "Sachkundige" zu finden, und die Zuordnung dient nur der Findung eben dieser.
Spid:
--- Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 10:40 ---Nein
--- Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 09:42 ---Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.
--- End quote ---
Bei dir ist es wie bei allen anderen kleinen Mädchen: Nur weil du mit den Füsschen stampfst hast du kein Recht.
--- End quote ---
Inwiefern wäre eine Antwort korrekt, die etwas falsches behauptet? Oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?
Spid:
--- Zitat von: MrRossi am 16.06.2021 10:46 ---
--- Zitat von: Spid am 16.06.2021 10:06 ---Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.
--- End quote ---
Was soll die verlinkte Antwort hervorbringen? Irgendein Geschreibsel in irgendeinem Post von einem der 5000 Themen?
Darüber sollen unkundige im Bilde sein?
Geht es meiner Auffassung nach vielmehr um den Austausch durch "Gleichgesinnte" "Mitleidende" "Sachkundige" zu finden, und die Zuordnung dient nur der Findung eben dieser.
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Deine Auffassung ist ebenso unbeachtlich wie der Umstand, ob Dritte in der Lage sind zu erkennen, ob es in einem Unterforum, das mit
"TVöD Kommunen
TVöD VKA, TV V, TV-N
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst"
bezeichnet ist, um die dort bezeichneten Tarifverträge geht.
Wdd3:
--- Zitat von: Spid am 16.06.2021 10:47 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 10:40 ---Nein
--- Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 09:42 ---Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.
--- End quote ---
Bei dir ist es wie bei allen anderen kleinen Mädchen: Nur weil du mit den Füsschen stampfst hast du kein Recht.
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Inwiefern wäre eine Antwort korrekt, die etwas falsches behauptet? Oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?
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Wenn eine Frage lautet: "Kann ich über die BAB 1 von Köln nach Hamburg fahren?" und ich Antworte: "Im Bundestag findet man gelb grün gepunktete Einhörner. Ja du kommst über die BAB 1 von Köln nach Hamburg." ist die Frage richtig beantwortet.
Die Ausschmückung dazu ist evtl. verwirrend aber vor allem unbedeutend ebenso wie dein ständiges mimimi.
Spid:
Nein, die Frage ist dann falsch beantwortet. Eine falsche Antwort bleibt eine falsche Antwort bleibt ein falsche Antwort - da kannst Du Dich noch so sehr winden. Und da Deine Beiträge hier weit überwiegend aus falschen Antowrten oder dem Weinen darüber, daß jemand Deine falschen Antworten als solche erkannt hat, bestehen, läßt sich daraus auch Dein Wert für dieses Forum ableiten.
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