Autor Thema: Begründung IT-Fachkräftezulage  (Read 3704 times)

Bernd32

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Begründung IT-Fachkräftezulage
« am: 16.06.2021 13:03 »
Meines Wissens lassen sich unterschiedlichste Gründe anführen. Hat hier jemand Erfahrung in welchem Kosmos sich diese bewegen?
Beispielsweise hat ein Kollege (der jetzt auf dem Dorf wohnt) eine Stelle in Berlin angeboten bekommen. Ein Umzug ist unumgänglich. In Berlin wird er definitiv mehr Miete zahlen müssen. Wäre die Mietdifferenz ein valider Grund? Und was führt man dann für konkrete Zahlen an? Die Differenz im Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder der konkreten Kaltmiete?

Da bei mir ähnliches anstehen könnte, mache ich mir die gleichen Gedanken :)

Danke vorab.

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #1 am: 16.06.2021 13:09 »
Vom BMI gibt es ein Rundschreiben, welches die Voraussetzungen definiert. Einfach mal googlen.

Spid

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #2 am: 16.06.2021 13:12 »
Maßgeblich ist, ob die Maßnahme zur Deckung des Personalbedarfs an Fachkräften erfoderlich, nicht worin eine mögliche Unterdeckung des Bedarfs ursächlich begründet ist.

WasDennNun

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #3 am: 16.06.2021 15:00 »

Wie wäre es mit der Begründung: xxxx€ oder er nimmt die Stelle nicht an.
Was soll man da noch lange mit Miete oder so ein Firlefanz rumdoktorn.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie_ML3_5vxAhUCwKQKHbxuBjkQFjAEegQIBxAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bmi.bund.de%2FRundschreibenDB%2FDE%2F2020%2FRdSchr_20201218.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3&usg=AOvVaw3IFDJ11ZWv8ld-F_eyCFvA

Gewährung zur Gewinnung und zur Bindung
Die Gewährung der Fachkräftezulage ist in folgenden Fällen möglich:
● zur Gewinnung von Fachkräften bei Neueinstellung,
● zur Bindung von Fachkräften bei bestehendem Arbeitsverhältnis zum Bund.
Voraussetzung für die Gewährung der Zulage zur Fachkräftebindung bei einer bevorstehenden Abwanderung ist, dass die Maßnahme sowohl bezüglich der Dauer als auch bezüglich des Umfangs zur Bindung der Fachkraft erforderlich ist. Es liegt in der Verantwortung der Dienststelle, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen
oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren


Also wenn nicht genug Bewerber, um ohne Zulage die Stelle zu besetzen, da sind, dann reicht das als Begründung aus.

Spid

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #4 am: 16.06.2021 15:03 »
Eben. Und wenn es genügend Bewerber gibt, kann er sich totargumentieren.

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #5 am: 16.06.2021 15:14 »
Also wenn nicht genug Bewerber, um ohne Zulage die Stelle zu besetzen, da sind, dann reicht das als Begründung aus.

Auch bei vielen Bewerbern kann es sein, dass es nur wenige geeignete Bewerber gibt und somit für diese die Zulage denkbar wäre.

Spid

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #6 am: 16.06.2021 15:25 »
Auch dann wären es ja nicht genug Bewerber, um die Stelle (ohne Zulage) zu besetzen.

BATKFMaui

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #7 am: 16.06.2021 16:39 »
Auch dann wären es ja nicht genug Bewerber, um die Stelle (ohne Zulage) zu besetzen.

In jedem Anwendungsfall wird die politisch intendierte und medial verbreitete Meinung und Vorstellung kolportiert: Fachkräftemangel! Um die ungezügelte jährlich stattfindende MIO fache Immigration von EU-Bürger und Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland zu rationalisierern.

Spid

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #8 am: 16.06.2021 16:54 »
Der Fachkräftemangel existiert - nicht flächendeckend und nicht für alle Fachkräfte, aber das behauptet auch niemand. Einen Zusammenhang zum Import von bildungsfernen Leistungsbeziehern sehe ich allerdings nicht. Wer für seinen Lebensunterhalt dauerhaft selbst sorgen kann, ist mir herzlich willkommen - jeder andere soll wegbleiben.

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #9 am: 16.06.2021 17:14 »
Ach wie schön, wie aus völlig abwegigen Gründen mal wieder auf die Einwanderung und die vermeintlich gleichgeschaltete Presse geschimpft werden kann. Aber das wirre AFD-Klientel gibts wohl überall.

Oder habe ich in dem BMI-Rundschreiben irgendetwas über die notwendige Herkunft der Fachkraft überlesen?

Amiga

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #10 am: 16.06.2021 22:45 »
Ach wie schön, wie aus völlig abwegigen Gründen mal wieder auf die Einwanderung und die vermeintlich gleichgeschaltete Presse geschimpft werden kann. Aber das wirre AFD-Klientel gibts wohl überall.

Oder habe ich in dem BMI-Rundschreiben irgendetwas über die notwendige Herkunft der Fachkraft überlesen?

Du flennst aber auch immer rum und das bei jedem drittklassigen Beitrag. Ich muss auch sagen, dass wenn hier jemand selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann - ich meine wirklich selbst sorgen und nicht noch irgendwie hingebogen und schöngerechnet - kann es einem Stulle sein. Dazu gehört aber mehr als Kinder zeugen und einen eigenen Harem mit anzuschleppen.

Bei meinem AG tönt es von der PA: Eine Zulage wird nur gewährt bei nachweislich angebotenem Arbeitsvertrag eines anderen AG und dort schriftlich fixiertem Lohn bzw. ebenfalls Zulage.

Aber mal ehrlich. Wer macht sich selbst den Stress mit Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche durchführen, darauf natürlich vorbereiten, Urlaub verplempern, Kosten auf sich nehmen, neuen Vertrag aushandeln und so weiter? Nur um dann zur derzeitigen PA zu rennen und nach einer Zulage zu betteln? Da renne ich dann natürlich hin und lege mit breitem Grinsen die Kündigung auf den Tisch und wünsche eine tolle Zeit.

So lief das auch bei meinem letzten AG. Ich habe die bestehenden Probleme offen angesprochen und natürlich interessierte es wie immer niemanden. Auf meinen Hinweis, dass ich auch nicht für immer dort tätig sein müsste, keifte man frech zurück, dass sie eh nicht glauben, dass ich kündigen würde und ich doch hier so einen schönen sicheren Arbeitsvertrag hätte. Nunja, etwas Überlegung später lag ein schönes Stück Papier bei dem auf dem Tisch. Jetzt kann er brav weiter seine Korrespondenz gendern.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #11 am: 17.06.2021 08:27 »
Ach wie schön, wie aus völlig abwegigen Gründen mal wieder auf die Einwanderung und die vermeintlich gleichgeschaltete Presse geschimpft werden kann. Aber das wirre AFD-Klientel gibts wohl überall.

Oder habe ich in dem BMI-Rundschreiben irgendetwas über die notwendige Herkunft der Fachkraft überlesen?
Du flennst aber auch immer rum und das bei jedem drittklassigen Beitrag.
Na wie schön, dass sich da gleich jemand angesprochen fühlt. Und persönlich wird. Erwartung erfüllt.

WasDennNun

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Antw:Begründung IT-Fachkräftezulage
« Antwort #12 am: 17.06.2021 12:54 »
Bei meinem AG tönt es von der PA: Eine Zulage wird nur gewährt bei nachweislich angebotenem Arbeitsvertrag eines anderen AG und dort schriftlich fixiertem Lohn bzw. ebenfalls Zulage.
Das machen wir auch, bei den MA, die wir loswerden wollen, bzw. wo wir kein gesteigertes Interesse haben das sie bleiben, weil eh Mittelmaß und ersetzbar oder weil man davon ausgeht, dass man das Pokerspiel gewinnt.

Bei anderen, da wird es durch gewunken und nur drum gebeten, dass sie eine pro forma Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bitte vorlegen sollen, damit man was zum abheften hat, falls da mal der Rechnungshof um die Ecke kommt.

Und so etwas bekommt man in der Regel innerhalb von 24h mit 20 min Aufwand hin.