Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)

<< < (2/2)

Newbie1:
Danke die PDF von absthessen kannte ich aber auch schon :)

Hilft mir leider aber nicht weiter, da sich ja die Frage stellt, ob ich in meinem Fall jetzt entsprechend >50.000€ mit IBV vergeben muss oder <50.000€  ohne IBV vergeben "darf".

Wie gesagt, beauftragt wird erstmal nur bis zur Entwurfsplanung, später soll es aber (zu 99,9%, aber bei der Politik kann man sich eben nie sicher sein) weitergehen.

Die Leistung die jetzt erbracht werden soll, liegt unter 50.000€. Die Leistung die später erbracht werden soll, wird für sich genommen auch unter 50.000€ liegen. Zusammen liegen sie aber über 50.000€.

Total verzwickt der ganze Mist :D

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Newbie1 am 21.06.2021 13:16 ---Danke die PDF von absthessen kannte ich aber auch schon :)

Hilft mir leider aber nicht weiter, da sich ja die Frage stellt, ob ich in meinem Fall jetzt entsprechend >50.000€ mit IBV vergeben muss oder <50.000€  ohne IBV vergeben "darf".

Wie gesagt, beauftragt wird erstmal nur bis zur Entwurfsplanung, später soll es aber (zu 99,9%, aber bei der Politik kann man sich eben nie sicher sein) weitergehen.

Die Leistung die jetzt erbracht werden soll, liegt unter 50.000€. Die Leistung die später erbracht werden soll, wird für sich genommen auch unter 50.000€ liegen. Zusammen liegen sie aber über 50.000€.

Total verzwickt der ganze Mist :D

--- End quote ---

Ja und die Verzwickung geschieht auch noch mit purer Absicht :) Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsberatungen die für unzählige Kommunen Vergabeverfahren durchführen, da diese keine qualifizierten Kräfte dafür bereit stellen wollen oder können. So ein Vergaberechtler kann schon teuer sein. Ich bin zwar nicht in Hessen tätig, versuche dir aber trotzdem gerne zu helfen weil du so nett gefragt hast^^

Der Auftragswert wird anhand von §2 Abs. 5 HTVG i.V.m §3 VgV berechnet. Im §3 abs. 1 S. 2 VgV ist geregelt, dass etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen in die Auftragswertschätzung mit einzubeziehen sind und im übrigen müssen diese auch gleich in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag stehen. Es ist auch durchaus üblich, dass Kommunen zunächst nur bis zur LPH 4 beauftragen und anschließend irgendwo versuchen für den Bau Fördermittel zu akquirieren und dann erst weiter beauftragen. Du musst also wohl ein "IBV" (ich nehme an das ist so eine Art Ex-Ante) vorschalten.

Newbie1:
Vielen Dank ! :)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version