Autor Thema: Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist  (Read 6383 times)

Paddy

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Hallo,
meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Ist es möglich bis zum 30.6. mit Austrittstermin 31.10. zu kündigen? Oder muss ich zwingend zum 30.9. kündigen, dann wäre ich einen Monat arbeitslos. Die Diskussion über einen Aufhebungsvertrag möchte ich nicht führen, eine  Kollegin wurde immer nur weiter vertröstet und hatte Glück, dass der neue AG 3 Monate auf sie gewartet hat.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 17.06.2021 16:53 »
Die Kündigung ist rechtmäßig nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.

clarion

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 17.06.2021 23:16 »
Wobei der AG vielleicht froh ist, wenn Du ihm anbietest einen Monat länger zu bleiben.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 18.06.2021 06:59 »
Die Kündigung ist im beidseitigen Einvernehmen, genau wie bei einem Aufhebungsvertrag, rechtmäßig. IdR findet man eine Lösung wenn vorab man miteinander spricht.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 18.06.2021 07:06 »
Bullshit. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine nicht rechtmäßige Kündigung bleibt eine nicht rechtmäßige Kündigung, auch wenn sie wirksam wird. Eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist gerade keine Kündigung.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 18.06.2021 07:56 »
Wo hast du gelesen das jemand behauptet ein Aufhebungsvertrag sei eine Kündigung. Es geht um Rechtmäßigkeit und die ist gegeben.
Bullshit ist nur deine unflätige Arroganz.   

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 18.06.2021 08:08 »
Bullshit bleibt Bullshit. Wirst Du jemals in der Lage sein, Dich hier im Forum korrekt zu einer fachlichen Frage einzulassen? Versuche es doch mal lieber mit Fragen, die Deinem Intellekt entsprechen, wie "Welche Farbe hat das rote Auto?"

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Erfolgt sie nicht fristgemäß, ist sie niht rechtmäßig. Auch eine sich zeitigende Wirksamkeit ändert daran nichts. Erzielen die Parteien hingegen Einvernehmen über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ist es eben keine Kündigung. Es handelt sich dann um einen echten Aufhebungsvertrag - auch dann, wenn eine der Parteien ihr Angebot als "Kündigung" oder "Currywurst" bezeichnet hat. Das sind sclicht arbeitsrechtliche Basics, die einem bekannt sein müssen, wenn man sich hilfreich einlassen möchte. Ansonsten ist man ein gefährlicher Störer - aus Absicht oder aus Dummheit.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 18.06.2021 08:11 »
Da du dich gerade an anderer Stelle als Reichsbürger bezeichnet hat frage ich mich wie du überhaupt von "Recht" sprechen kannst.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 18.06.2021 08:14 »
Das kannst Du gerne so sehen, es ist aber schlicht unbeachtlich.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 18.06.2021 08:20 »
Es geht nicht um meine Ansicht sondern um deine Aussage die deine staatsfeindliche Agitation zeigt.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 18.06.2021 08:25 »
Das kannst du gerne so sehen, es ist aber schlicht unbeachtlich.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #11 am: 18.06.2021 08:33 »
Wer hat den nun behauptet ein Aufhebungsvertrag sei eine Kündigung?

Bullshit. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine nicht rechtmäßige Kündigung bleibt eine nicht rechtmäßige Kündigung, auch wenn sie wirksam wird. Eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist gerade keine Kündigung.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #12 am: 18.06.2021 08:36 »
Du:

Die Kündigung ist im beidseitigen Einvernehmen, genau wie bei einem Aufhebungsvertrag, rechtmäßig.

Denn beiderseitiges Einvernehmen ist ein Vertrag und keine Kündigung. Wie willst Du hier irgendwem helfen, wenn Dir schon die geistige Verarbeitung zivilrechtlicher Grundlagen unmöglich ist?

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #13 am: 18.06.2021 08:45 »
Das hast du schön kopiert aber noch immer nicht verstanden. Ich versuche es mal auf deinem Niveau*

Ein rotes Bauklötzchen kann die gleiche Form haben wie ein blaues.

*dieses Wort wird als Sammelbegriff für gutes Benehmen und Bildung, für eine vornehme Ausdrucksweise oder den Grad der geistigen Verfassung verwendet


Spid

  • Gast
Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #14 am: 18.06.2021 08:49 »
Beiderseitiges Einvernehmen ist ein Vertrag, eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer.