Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, durch die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.
Abzugrenzen ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Lässt sich der Arbeitgeber auf eine nicht fristgerechte (d. h. unwirksame) Kündigung ein, so handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. um einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht. Insoweit hat Spid absolut recht.
Insoweit ist die Argumentation von WDD3 – auch im Ton - völlig daneben.