Autor Thema: Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist  (Read 6416 times)

FGL

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #15 am: 18.06.2021 10:25 »
Da du dich gerade an anderer Stelle als Reichsbürger bezeichnet hat frage ich mich wie du überhaupt von "Recht" sprechen kannst.
Es geht nicht um meine Ansicht sondern um deine Aussage die deine staatsfeindliche Agitation zeigt.
Aufgrund der Rechtsidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Norddeutschen Bund und dem Deutschen Reich sind wir alle doch irgendwie auch Reichsbürger...

McOldie

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #16 am: 18.06.2021 11:56 »
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, durch die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.
Abzugrenzen ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Lässt sich der Arbeitgeber auf eine nicht fristgerechte (d. h. unwirksame) Kündigung ein, so handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. um einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht. Insoweit hat Spid absolut recht.
Insoweit ist die Argumentation von WDD3 – auch im Ton  - völlig daneben.

Lars73

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #17 am: 18.06.2021 12:44 »
Eine nicht fristgerechte Kündigung bleibt eine Kündigung. Diese wird wirksam wenn sie nicht angegriffen wird. Durch das hinnehmen der nicht fristgerechten Kündigung wird es nicht zum Aufhebungsvertrag.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #18 am: 18.06.2021 12:51 »
Eine nicht fristgerechte Kündigung, die wirksam wird, bleibt aber eine rechtmäßige Kündigung. Wirksamkeit erlangt sie zumeist, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Das Nichterheben der Kündigungsschutzklage ist aber kein Einvernehmen. Kündigt hingegen der AN nicht fristgerecht und der AG bestätigt ihm den Beendigungstermin, handelt es sich hingegen um den Abschluß eines Aufhebungsvertrages.

Wdd3

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #19 am: 18.06.2021 12:57 »
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, durch die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.
Abzugrenzen ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Lässt sich der Arbeitgeber auf eine nicht fristgerechte (d. h. unwirksame) Kündigung ein, so handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. um einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht. Insoweit hat Spid absolut recht.
Insoweit ist die Argumentation von WDD3 – auch im Ton  - völlig daneben.


Um es so zu kommentieren wie Spid es gern tut:

Bullshit. Deine Ausführungen waren falsch sind falsch und bleiben falsch. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer. Du beweist deine Wertlosigkeit in diesem Forum.

Organisator

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #20 am: 18.06.2021 13:23 »
Um es so zu kommentieren wie Spid es gern tut:

Bullshit. Deine Ausführungen waren falsch sind falsch und bleiben falsch. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer. Du beweist deine Wertlosigkeit in diesem Forum.

Oha, haben wir jetzt eine Spid-Kopie?

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #21 am: 18.06.2021 15:01 »
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, durch die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.
Abzugrenzen ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Lässt sich der Arbeitgeber auf eine nicht fristgerechte (d. h. unwirksame) Kündigung ein, so handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. um einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht. Insoweit hat Spid absolut recht.
Insoweit ist die Argumentation von WDD3 – auch im Ton  - völlig daneben.


Um es so zu kommentieren wie Spid es gern tut:

Bullshit. Deine Ausführungen waren falsch sind falsch und bleiben falsch. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer. Du beweist deine Wertlosigkeit in diesem Forum.

Du kommentierst aber nicht wie ich, denn ich habe recht - und Deine Ausführungen sind mal wieder falsch, wie üblich. Da hilft auch kein Rumgenöle. Was Dir helfen würde, wäre eine Beschränkung Deiner Kommentare auf Sachverhalte, die Du zu erfassen in der Lage bist - beispielsweise die Frage nach der Farbe eines roten Autos.

Kikk

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #22 am: 18.06.2021 15:53 »
Guten Tag,
Ich hätte eine ähnliche Frage. Undzwar bin ich am 10.8. ein Jahr im Unternehmen (also Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende). Ist es möglich am 30.6. (Oder auch 31.7.) Zum 30.8. Zu kündigen sodass ich zum 1.9. Im neuen Job beginnen kann? Ich überschreiben ja somit die 1-jahres Frist, womit nsch einem Jahr sich die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende auf 6 Wochen zum Quartalsende verlängert.

Lange Rede kurzer Sinn: zählt hier der Zeitpunkt der Kündigung oder das Austrittsdatum? Ich habe bedenken dann keine 4 sondern 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Danke für Ihre Antworten.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #23 am: 18.06.2021 15:56 »
Ersteres.

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #24 am: 19.06.2021 08:48 »
Das mußte natürlich heißen:
Eine nicht fristgerechte Kündigung, die wirksam wird, bleibt aber eine nicht rechtmäßige Kündigung. Wirksamkeit erlangt sie zumeist, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Das Nichterheben der Kündigungsschutzklage ist aber kein Einvernehmen. Kündigt hingegen der AN nicht fristgerecht und der AG bestätigt ihm den Beendigungstermin, handelt es sich hingegen um den Abschluß eines Aufhebungsvertrages.

Saggse

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #25 am: 23.06.2021 11:20 »
Die Kündigung ist rechtmäßig nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
Jetzt bin ich aber gerade auch mal bissel stutzig: Bei Kündigungsfristen handelt es sich doch um Mindestzeiten, die eingehalten werden müssen. Warum sollte es unrechtmäßig sein, wenn ich heute mein Arbeitsverhältnis zum 13.7.2024 kündige, was ja weit jenseits jedweder Fristen liegt? Oder verstehe ich das was falsch?

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #26 am: 23.06.2021 11:26 »
Ja, da verstehst Du etwas falsch. Die Norm regelt zuässige Beendigungszeitpunkte und die zu diesen zu wahrende Frist. Du kannst jetzt zum Ablauf des 31.12.2021 kündigen, aber nicht zum 13.01.2022. Auch die gesetzliche Regelung (§622 Abs. 1f. BGB) enthält ja solche Regelungen zu zulässigen Beendigungszeitpunkten.

Saggse

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #27 am: 23.06.2021 11:29 »
Ja, da verstehst Du etwas falsch. Die Norm regelt zuässige Beendigungszeitpunkte und die zu diesen zu wahrende Frist. Du kannst jetzt zum Ablauf des 31.12.2021 kündigen, aber nicht zum 13.01.2022. Auch die gesetzliche Regelung (§622 Abs. 1f. BGB) enthält ja solche Regelungen zu zulässigen Beendigungszeitpunkten.
Ah, ok. War mir tatsächlich neu. Wieder was gelernt. Danke. :)

tina92

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #28 am: 23.06.2021 13:40 »
Kündigt hingegen der AN nicht fristgerecht und der AG bestätigt ihm den Beendigungstermin, handelt es sich hingegen um den Abschluß eines Aufhebungsvertrages.

Ist denn nicht Schriftform für einen Aufhebungsvertrag vorgesehen und wird diese hier erfüllt?

Spid

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Antw:Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
« Antwort #29 am: 23.06.2021 13:43 »
Auch die Kündigung bedarf der Schriftform - und wenn die Bestätigung des Beendigungstermins schriftlich erfolgt, ist die Schriftform gewahrt.