Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist

Begonnen von Paddy, 17.06.2021 16:50

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tina92

Brauchen dann nicht beide Vertragspartner jeweils ein Exemplar mit Originalunterschriften oder seh ich das falsch. Danke

Spid

Wozu? Es gab doch beiderseits schriftliche Willenserklärungen.

tina92

Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen (Urkundeneinheit).
Bislang war das mein Wissensstand.

Spid

Nein. Ein Vertrag besteht aus wechselseitigen Willenserklärungen.

tina92

Sorry, Korrektur

Bei einem Vertrag mit Schriftformerfordernis muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen (Urkundeneinheit).
Bislang war das mein Wissensstand.

Spid

Genau genommen auch nur bei einem gesetzlichen Schriftformerfordernis. Das wäre bei einem echten Auflösungsvertrag, dessen Wirkung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zeitigt, der Fall. Die Wirkung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeitigt sich jedoch bereits durch die einseitige Willenserklärung des AN, so sie nicht mittels Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen wird.

tina92

Jetzt ist es klar. Danke für die gute Erklärung :)