Zu mir hat man gemeint, dass der cheff die Reduzierung auf unbestimmte Zeit zustimmen müsste...
Und wenn ich E5 halbe dann habe und die andere Stelle E7 halbe annehmen würde , volle E5 bekommen müsste/würde...
Das find ich irgendwie komisch....
Es kommt darauf an, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt. Wenn es ein Arbeitsverhältnis ist, sind die Arbeitsvorgänge zu betrachten und du bist in die Entgeltgruppe eingruppiert, der die Arbeitsvorgänge entsprechen. Wenn das verschiedene Wertigkeit en sind, ist der tariflich bestimmte Zeitanteil maßgebend.
Wenn es zwei Arbeitsverhältnisse sind, wird jedes Arbeitsverhältnis die Bewertung vorgenommen, so dass du durchaus in zwei Entgeltgruppen eingruppiert sein kannst.
LG Isie