15 ü

Begonnen von Marianne, 17.06.2021 20:15

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Marianne

Ist ein Mitarbeiter der erst nach der Überleitung in den TVöD die EG 15 ü erhält ein tariflicher Mitrabeiter?

Spid

Da die E15ü nur durch Überleitung erreicht werden konnte, stellt sich diese Frage nicht.

Marianne

Super, danke für die schnelle Rückantwort!

Marianne

Noch eine zusätzliche Frage. Wird er denn nach dem LPVG berücksichtigt?

Spid

Mir ist kein LPVG bekannt, das nicht existierende Personen in irgendeiner Form berücksichtigte.

Novus

Ja Moment - dieser Satz ist nicht so klar - nach der Überleitung kann bedeuten er wurde übergeleitet und hat nach der Überleitung die Ü15 erhalten.

Die Frage ist nicht ganz klar :)

Im Übrigen können nur Mitarbeiter nach der Überleitung in den TVöD die Ü15 erhalten ... vorher wars schlicht ne andere Tabelle.

Spid

Er ist aber nicht erst nach der Überleitung in E15ü, sondern bereits im Zeitpunkt der Überleitung.

Marianne

Also ich meinte wenn der Mitarbeiter nicht im Rahmen des TVÜ Entgelt nach 15 ü erhält.

Spid

Das ist innerhalb der tariflichen Regelungen nicht möglich.

Novus

Das stimmt, aber es gibt Fälle dir Rückwirkend in die Ü15eingestuft wurden weil es zuvor Fehler gab.

Könntest du das bitte klarer und ausführlicher darstellen was hier das Problem ist?

Spid

Eine irrige Rechtsmeinung des AG berührte die Eingruppierung nicht - und auch die Korrektur der Rechtsmeinung erfolgte dann im Rahmen des TVÜ.

Marianne

Sind den AT Beschäftigte die 15 Ü erhalten nicht nach dem LPVG, § 5 zu berücksichtigen? Oder lese/verstehe ich das nicht richtig?

Spid

Neben dem Umstand, daß es an der Angabe fehlt, welches LPVG zur Anwendung kommt, ist das keine Frage, die Regelungsgegenstand des TVÖD ist.

Marianne