Autor Thema: Neueinstellung TVöD 15 in einem Bundesministerium  (Read 4521 times)

Chris2021

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Hallo in die Runde,
in einer Ausschreibung gab es eine Stelle als Referent bei einem Bundesministerium von "bis zu TVöD 15", ist aber leider befristet (Fördergeld da Projekt abhängig). Man muss min. 3 Jahre Berufserfahrung haben, Erfahrung in der Kommunikationsarbeit, Projektmanagement und sehr spezifisches Fachwissen mitbringen.
Zu Mir: Bin Mitte 30, haben rund 6 Jahre für die Stelle relevante Berufserfahrung und andere für die Stelle nachweisbare Qualifikationen.
Dazu zwei Fragen:
Ist es von meiner Seite aus her gerechtfertigt auf die TVöD 15/3 zu bestehen?

Was ist angemessen? Ich finde nichts konkretes zu den inhaltlichen Abstufungen  zw 13-15 TVöD.

Viele Grüße, und Danke!

Spid

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Antw:Neueinstellung TVöD 15 in einem Bundesministerium
« Antwort #1 am: 18.06.2021 15:07 »
Inwiefern bedürfte es einer Rechtfertigung? Welche Relevanz sollte dies oder eine Angemessenheit haben?

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Tätigkeitsmerkmale finden sich in der Entgeltordnung. Bei der Stufenzuordnung bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, wobei einschlägige Berufserfahrung eine solche ist, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird. Förderliche Zeiten kann der AG bei der Stufenzuordnung berücksichtigen.

Lars73

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Antw:Neueinstellung TVöD 15 in einem Bundesministerium
« Antwort #2 am: 18.06.2021 15:09 »
Wenn du E15 willst ja. Kann dazu führen, dass du die Stelle dann nicht bekommst.

Aber die Chance E15 zu bekommen dürfte vermutlich eher gering sein. Aber das kann man mit den Informationen nicht wirklich einschätzen. Hilfreich für E15 wäre diese schon in einer Behörde zu haben. Die Abstufung E13-E15 findet sich in der Entgeltordnung. Aber nicht zwingend wird wirklich sauber eingestuft. Einstellung in E15 für Referenten dürfte in den meisten Ministerien eher die Ausnahme sein. Aber kommt halt darauf an welche Qualifikation gesucht wird und wie der Arbeitsmarkt dafür aussieht. Auch ist Vorteil, dass bei einer befristeten Stelle ja keine Haushaltsstelle nötig ist. Das Ministerium also keine E15 Wertigkeit benötigt.
Einige Ministerium orientieren sich am System der Beamten für die E13-E15. Faktisch kommt man dann über eine Beurteilung in E14/15.

Chris2021

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Antw:Neueinstellung TVöD 15 in einem Bundesministerium
« Antwort #3 am: 18.06.2021 16:32 »
Ja, das ist mein Problem: ". Die Abstufung E13-E15 findet sich in der Entgeltordnung. Aber nicht zwingend wird wirklich sauber eingestuft."

gut zu wissen!
"Aber kommt halt darauf an welche Qualifikation gesucht wird und wie der Arbeitsmarkt dafür aussieht. Auch ist Vorteil, dass bei einer befristeten Stelle ja keine Haushaltsstelle nötig ist. Das Ministerium also keine E15 Wertigkeit benötigt."

Was kann ich dazu beitragen, dass die Beurteilung positiv ausfällt?
"Einige Ministerium orientieren sich am System der Beamten für die E13-E15. Faktisch kommt man dann über eine Beurteilung in E14/15."

Vielen Dank für die Antwort :-)

Spid

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Antw:Neueinstellung TVöD 15 in einem Bundesministerium
« Antwort #4 am: 18.06.2021 16:36 »
Da die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung nicht berührt, stellt eine irrige Rechtsmeinung des AG kein Problem hinsichtlich der Eingruppierung dar.